Obwohl Afghanistan auf dem gleichen Breitengrad liegt wie die Südstaaten der USA, ist es durch die Höhenlage wesentlich kühler. In Lagen über 2500 m herrscht nahezu ganzjährig Winter, über 4000 m ist Leben unmöglich. Im südlichen Hochland sind die Sommer heiß und Winter streng. Landesweit gibt es große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter.
Begrenzter Inlandflugverkehr für Hilfsgütertransporte und Militärflüge. Ariana Afghan Airlines (Internet: www.flyariana.com) und Kam Air (Internet: www.flykamair.com) bieten Verbindungen, u.a. nach Herat und Mazar-e-Sharif.
Siehe Reiseverkehr International.
Busse und Taxis sind oft unzuverlässig. Überlandfahrten sind nur in Begleitung bewaffneter afghanischer Wächter möglich. Bei Fahrten über die Stadtgrenzen von Kundus hinaus sollte unbedingt vorab mit dem dortigen Wiederaufbauteam (PRT= Provincial Reconstruction Team) Kontakt aufgenommen werden.
Die nationale Fluggesellschaft heißt Ariana Afghan Airlines (FG) (Internet: www.flyariana.com) und fliegt von Frankfurt direkt nach Kabul.
Von Europa fliegen auch Lufthansa (LH), Swiss (LX) und Austrian Airlines (OS) in Kooperation mit Indian Airlines 8IC) u.a. Fluggesellschaften. Durch die politische Situation im Lande ist der Flugverkehr derzeit aber stark eingeschränkt.
Der FCO (Foreign and Commonwealth Office) (Internet: www.fco.gov.uk) weist auf Sicherheitsmängel bei Ariana Afghan Airlines hin. Die Fluggesellschaft darf den europäischen Luftraum nur mit geleasten Flugzeugen anfliegen.
Kabul Airport (KBL) liegt 16 km außerhalb der Stadt. Nach der starken Zerstörung des Flughafens 2001 wurde 2008 ein neues Flughafengebäude eingeweiht. Mittlerweile ist Kabul Airport wieder für Hilfsflüge und Militärflüge sowie eingeschänkt für internationale Flüge geöffnet.
Bank, Bar, Restaurant. Taxis vorhanden (Fahrzeit: ca 30 Min.)
Derzeit gibt es keinen Schienenverkehr.
Nach 23 Jahren Bürgerkrieg, dem Taliban-Regime und den westlichen Bombenangriffen sind etwa 80% der Straßen und Brücken Afghanistans zerstört. Wie lange der Wiederaufbau und damit die Wiederherstellung eines Straßennetzes dauern wird, ist unklar. Viele Landstriche sind vermint und das Befahren der Straßen sehr gefährlich. Die Fernverkehrstraße von Kabul nach Kandahar wurde fertig gestellt, kann aber nur mit bewaffneten Begleitfahrzeugen befahren werden.
GSM 900/1800. Es gibt es nur wenige Festnetztelefonleitungen in Afghanistan, diese befinden sich hauptsächlich in Kabul und sind Regierungsbeamten und Mitgliedern von Hilfsorganisationen vorbehalten. Zur Kommunikation im Land werden hauptsächlich Mobiltelefone benutzt. Es gibt ein Mobilfunknetz in Afghanistan, Afghan Wireless (Internet: www.afghanwireless.com), der Empfangsbereich beschränkt sich zur Zeit noch auf die Städte Kabul, Mazar-i-sharif, Kandahar und Herat.
Es gibt Internetcafés in Kabul. Internetzugang im Land wird zurzeit weiter ausgebaut.
Luftpost nach Europa brauchte früher ca. eine Woche. Der internationale Kurier DHL unterstützt das nationale Postsystem.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Afghanistan liegt historisch und geographisch an einer
äußerst wichtigen Wegkreuzung, an der persische, griechische, hinduistische,
buddhistische und islamische Kulturen aufeinander trafen und sich gegenseitig
beeinflussten. Eine der frühesten Zivilisationen des Bronzezeitalters fand im
heutigen Nordafghanistan ihren Ursprung und entwickelte einen regen
Handelsverkehr zwischen den Indus-Zivilisationen und Mesopotamien. Im 6.
Jahrhundert v. Chr. enstand hier der Zoroastrismus. Ab dem 7. Jahrhundert v.
Chr. wurde Afghanistan zu einem der wichtigsten kulturellen Zentren des Islams.
Maler, Dichter, Kalligraphen und Künstler schufen Werke in Balkh, Jam
und Ghazni, die die gesamte östliche islamische Welt, von der Türkei
über Persien bis hin zu Indien, nachhaltig beeinflussten. Weltweit einmalige
archäologische Stätten zeugen von einer unvergleichlich vielfältigen kulturellen
Vergangenheit. Durch die Jahrzehnte des Konfliktes, der Verwüstung und
Plünderung sind diese Stätten jedoch teilweise oder ganz zerstört worden. Städte
und Gebäude haben schwere Bombenschäden erlitten, viele Landstriche in
Afghanistan sind vermint. Neben dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Aufbau des Landes besitzt auch die Bewahrung und Wiederherstellung des
kulturellen Erbes eine wichtige Priorität. Unter der Leitung der
Weltkulturorganisation UNESCO und mit Hilfe verschiedener regionaler und
internationaler nichtstaatlicher Organisationen wurden Anfang 2002
Restaurierungsarbeiten an den wichtigsten historischen Stätten in die Wege
geleitet.
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Die Hauptstadt Kabul hat stark unter dem Bürgerkrieg und den Luftangriffen der vergangenen Jahre gelitten. Etwa ein Drittel der öffentlichen Gebäude und 40% der Häuser wurden zerstört. Es gibt nur wenige historische Bauwerke, Moscheen und Denkmäler – im Garten von Babur, früher als einer der schönsten Gärten in Asien bekannt, steht zumindest noch Baburs Grabmal. Auch das staatliche Museum in Kabul, das einst eine der größten Antiquitätensammlungen in Asien besaß, wurde stark mitgenommen. Nur etwa ein Drittel der Sammlungen hat die Verwüstungen des Krieges überlebt. Kürzlich wurde mit dem Wiederaufbau des Museums begonnen.
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In Bamian standen einst zwei riesige Buddhafiguren aus dem 3. oder 4. Jahrhundert, die 38 und 55 m hoch waren. Im März 2001 wurden die Buddhas von den Taliban in die Luft gesprengt. Andere historische Stätten in Afghanistan, die während der Jahrzehnte der Konflikte ganz oder beinahe zerstört wurden, sind u.a. das zweithöchste Minarett der Welt in Jam (aus dem 12. Jahrhundert), die Moschee Haji Piyada in der Balkh-Region und das blau gekachelte Mausoleum der Königin Gauhar Shads im westlich gelegenen Herat. Mit der allmählichen Restaurierung dieser und anderer Stätten wurde mittlerweile begonnen.
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Der wilde und abgelegene Hindukusch besteht aus zwei riesigen Bergketten und liegt in der Region Nuristan nordöstlich von Kabul.
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 22,27 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 700 US$ (2008)
Außenhandel
Importe: ca. 4,85 Mrd. US$ (2007)
Exporte: ca. 327 Mio US$ (2007). Derzeit werden noch äußerst wenig Produkte exportiert.
Wachstumsrate:
ca. 3,4 % (2008/2009)
Arbeitslosenrate:
ca 40 % (2008)
Inflationsrate:
ca. 13 % (2007)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt
Landwirtschaft: 31 %
Industrie: 26 %
Dienstleistungen: 43 %
(Die Opiumproduktion ist in den Daten nicht inbegriffen (2008).)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Landwirtschaft und Baugewerbe
Wichtige Handelsbeziehungen:
Pakistan, Indien, USA, Deutschland und Turkmenistan
Bevölkerung unter der Armutsgrenze:
50 % (2005)
Dreiundzwanzig Jahre andauernder Bürgerkrieg haben die afghanische Wirtschaft vollständig zerstört. Der Wiederaufbau ist u.a. durch unzählige Minenfelder sehr beeinträchtigt und schreitet nur sehr langsam voran. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes und der Einsetzung einer Interims-Regierung im Dezember 2001 versprachen viele westliche Länder umfangreiche finanzielle Hilfe für den Wiederaufbau des Landes. Bei der 'Geber-Konferenz' in Tokio im Januar 2002 wurden diese Versprechen konkretisiert, 2 Milliarden US$ wurden Afghanistan für 2002 zugesagt. Auf der Berliner Konferenz (31.03.-01.04.2004) hat die internationale Gemeinschaft weitere Zusagen von insgesamt 8,2 Mrd. USD für die Jahre 2004-2006 gemacht. Deutschland hat 320 Mio. Euro für 2005-2008 in Aussicht gestellt.
Dennoch haben die Vereinten Nationen 2005 eine desolate Bilanz über die Lage in dem zentralasiatischen Staat vorgelegt. Demnach gehöre Afghanistan zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Hälfte der Bevölkerung lebt in bitterer Armut, obwohl die Wirtschaft in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen ist. Gleichzeitig habe das Land eine verheerende Sicherheitsbilanz, eine erschreckend hohe Müttersterblichkeit und weit verbreiteten Analphabetismus zu beklagen.
Vor allem der Opium-Anbau und -Handel sowie der Einfluss von Milizen hätten zu einem Klima der Gewalt in Afghanistan beigetragen. Nach Angaben der UNO hatten sich im Jahr 2006 die Anbauflächen für Schlafmohn um 59 % vergrößert. Damit kamen 90 % der weltweiten Opiumproduktion aus Afghanistan. Die Opiumproduktion verzeichnete 2007 einen Rekord mit 8.100 Tonnen und ist 2008 nur leicht gesunken. Die Mohnanbaufläche wurde 2008 im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert.
Heute, acht Jahre nach Beginn des internationalen Wiederaufbauengagements, zählt Afghanistan laut UNDP-Statistik immer noch zu den ärmsten Ländern der Erde und ist das ärmste Land außerhalb von Schwarzafrika. Industrieproduktion ist kaum vorhanden, 80 % der Bevölkerung sind im landwirtschaftlichen Bereich tätig. Dabei bemüht sich die afghanische Regierung um eine wirtschaftliche Erholung des Landes und hat schon erste Erfolge vorzuweisen. U.a. verdoppelte sich das Durchschnittseinkommen in den letzten Jahren. Die Staatseinnahmen sind deutlich gestiegen und decken nun ein Drittel der Ausgaben ab. Die Inflation ist allerdings aufgrund steidender Nahrungsmittel- und Treibstoffpreise auf über 20 % gestiegen (2008).
Handeln ist üblich, und mündliche Verträge sind bindend. Anzug und Krawatte bzw. Kostüm oder Kleid sind angebracht. Termine sollten im Voraus vereinbart werden;
Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
Die afghanische Küche ist der indischen sehr ähnlich. Die meisten Restaurants in Kabul bieten Spezialitäten wie Pilaus, Kebabs, Bolani und Ashak sowie internationale Gerichte. Die Hauptzutaten der afghanischen Küche sind Reis und Hammelfleisch sowie Nan (afghanisches Fladenbrot). Traditionelle Gerichte und Tschai (Tee) findet man überall in Tschaikhanas (Teehäusern).
Traditionelle Andenken sind Mäntel und Jacken aus Lammfell und Wildleder, turkmenische Hüte, Stickereien aus Kandahar, Istaff-Keramik, Glas aus Herat, Nomadenschmuck, handgeknüpfte Teppiche und Läufer, Holzschnitzereien aus Nuristan, Seide, Messing-, Kupfer- und Silberarbeiten.
Nationalsport ist Buzkashi, eine Art Polo aus der Zeit Alexanders des Großen ohne feste Spielregeln. Anstelle des Balls wird ein Ziegenkopf benutzt.
Außerhalb Kabuls herrschen engverbundene Stammesgemeinschaften mit klar definierten Frauen- und Männerrollen vor. Religion und Tradition spielen innerhalb der Familie eine wichtige Rolle. Es gilt als eine Beleidigung, die Fußsohlen zu zeigen. Gästezimmer sind unbekannt, und Gäste teilen den Raum mit der Familie. Frauen sollten ihre Schultern bedecken und Hosen oder lange Röcke tragen. Der Händedruck wird als Begrüßung akzeptiert, obwohl man sich traditionell zur Begrüßung umarmt. Rauchen ist weit verbreitet und an europäischen Preisen gemessen billig. Es ist ein Kompliment, wenn man vom Gastgeber eine Zigarette angeboten bekommt. (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.)Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
In Kabul gibt es einige Hotels, wie das Inter-Continental Hotel, die in etwa westlichen Ansprüchen gerecht werden. Die wenigen Unterkünfte außerhalb Kabuls sind generell von sehr niedrigem Standard.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B werden empfohlen. Hepatitis E tritt auf.
Empfohlener Impfschutz auch gegen Tetanus, Diphterie, Polio und Typhus (s. Anmerkung [2]).
Bei längerem Aufenthalt ist eine Impfung gegen Meningokokken-Meningtitis empfehlenswert.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose ist das ganze Jahr über, vor allem aber von Mai bis Ende Oktober weit verbreitet, v.a. in Kabul, Kandahar, Jalalabad, Parwan, Balkh, Mazar-i-Sharif und Herat. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut durch streunende Hunde ist weit verbreitet. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere, Fledermäuse und andere Tiere. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, nahezu nicht existent. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen.
Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein zufriedenstellendes Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte sie mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam).
Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos und mit Beistandsleistungen für Notfälle ist dringend empfohlen.
In Afghanistan wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 20. März 2006 bestätigt.
Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Reisende sollen sich dennoch von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden.
Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
[1]: Eine Gelbfieber-Impfbescheinigung wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die in den Infektionsgebieten den Transitraum nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Afghanistan den Transitraum nicht verlassen sowie Kinder unter 1 Jahr.
[2]: Insbesondere in Kabul und in den Provinzen Badakhshan, Baghlan, Balkh, Bamyan, Helmand, Herat, Kandahar, Kapisa, Kunduz, Logar, Nangarhar, Uruzgan und Zabul besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Sorgfältige Hygienemaßnahmen sind stets empfohlen. Eine Cholera-Impfung ist für Reisende in der Regel nicht erforderlich. Ein Cholera-Impfnachweis kann jedoch von den Behörden verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3]: Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Polio-Impfschutz empfohlen.
[4]: Malariaschutz ist von Mai bis einschließlich November für Gebiete unter 2000 m erforderlich. Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin- Resistenz der hier weniger häufigen, aber gefährlicheren Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) wurde gemeldet. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertinana) tritt ebenfalls auf.
[5]: Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Polio, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte sollten aus pasteurisierter bzw. abgekochter Milch hergestellt sein. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
2011
15 Feb Befreiungstag
15 Feb Mouloud (Geburtstag des Propheten)
21 Mar Navroz (Iranisches Neujahr)
18 Apr Befreiungstag
28 Apr Revolutionstag
1 May Tag der Arbeit
19 Aug Unabhängigkeitstag
30 Aug Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
6 Nov Eid al-Adha (Opferfest)
27 Dec Ashoura
2012
4 Feb Mouloud (Geburtstag des Propheten).
15 Feb Befreiungstag
21 Mar Navroz (Iranisches Neujahr)
18 Apr Befreiungstag
28 Apr Revolutionstag
1 May Tag der Arbeit
19 Aug Unabhängigkeitstag
19 Aug Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
26 Oct Eid al-Adha (Opferfest)
24 Nov Ashoura
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan (2011: 1.-31. August; 2012: 20. Juli-19. August), der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht. In dieser Zeit ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Derzeit sind keine verlässlichen Informationen zu den Zollbestimmungen erhältlich.
Folgende Artikel können zollfrei nach Afghanistan eingeführt werden:
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (Kleidung, Toilettenartikel, etc.) sowie Tabakwaren, alkoholische Getränke und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Zur Einfuhr von Fotoapparaten und Filmkameras benötigt man eine Genehmigung des Tourismusbüros in Kabul.
Antiquitäten, Felle und Teppiche nur mit Ausfuhrgenehmigung.
1 Afghani = 100 Puls. Währungskürzel: Af, AFN (ISO-Code). Die Afghani-Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20,10, 5, 2 und 1 Af im Umlauf.
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Werden nicht akzeptiert.
Von der Nutzung von Reiseschecks wird abgeraten.
Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen darf die Summe der angegebenen eingeführten Summe nicht überschreiten. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 Af beschränkt.
Sa-Mi 08.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
| 1.00 EUR = 63.95 AFN |
| 1.00 CHF = 53.26 AFN |
| 1.00 USD = 48.33 AFN |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich.
Zurzeit können Reisende nur in Ausnahmefällen mit der Ausstellung von Visa rechnen. Visa werden nur zur einmaligen Einreise für Aufenthalte von maximal 3 Monaten erteilt.
30 € (einmalige Einreise).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) offizielle Einladung/ Begleitschreiben der Organisation/des Unternehmens mit Reisegrund bzw. -zweck, exakte Angabe der Reiseziele (Orte), bei wem der Reisende übernachtet, Reisedauer, und Vermerk, dass die Kosten der Reise/des Aufenthalts von der Firma/Organisation getragen werden.
(d) Visumgebühr (originaler Bankeinzahlungsbeleg).
(e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie der relevanten Seiten.
(f) adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
1-2 Wochen. Expressvisa (nur in Ausnahmefällen): 2 Arbeitstage + Postweg. In Berlin sind keine Expressvisa mehr erhältlich. Die Mindestbearbeitungszeit für alle Visumarten beträgt dort eine Woche.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen.
Ausländische Touristen und Journalisten müssen sich bei ihrer Ankunft bei der Pressestelle des Fremdenverkehrsamtes in Kabul melden.
Asien; nordwestlicher Teil des indischen Subkontinents
652.225 qkm.
32.738.376 (Schätzung 2008).
50,2 pro qkm.
Kabul. Einwohner: 2.413.032 (Schätzung 2009).
1996 hatten die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen und führten ein fundamentalistisch-islamisches Regime ein, das von den Vereinten Nationen und den westlichen Staaten nicht anerkannt wurde. Nach monatelangen westlichen Militärschlägen wurde das Taliban-Regime gestürzt und im November 2001 eine UN-vermittelte Konferenz in Bonn (Deutschland) einberufen. Das Ergebnis der 'Petersbergkonferenz' war ein Rahmenabkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung mit provisorischen Regierungsinstitutionen. Eine United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) unterstützte die neue Regierung bei ihrer Arbeit und ist immer noch in Afghanistan tätig. Im Juni 2002 tagte die aufgrund des 'Petersberg-Abkommen' einberufene traditionelle Ratsversammlung aller afghanischen Stämme (Loya Dschirga), die den Chef der Übergangsregierung, Hamid Karzai, als Präsidenten des Landes für die nächsten 18 Monate wählte. Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern und Ältestenrat. Verfassung von Januar 2004.
Afghanistan grenzt im Norden an Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan, im Nordosten an China, im Osten und Süden an Pakistan und im Westen an den Iran. Die Großgliederung zeigt drei Landschaften: das südliche Hochland, Afghanisch-Turkestan im Norden und der Hindukusch im Nordosten. Letzterer steigt bis auf 7200 m an und wird durch das Bamian-Tal von der Koh-i-Baba-Bergkette getrennt, in der auch der Helmand entspringt. Nördlich und südwestlich der Berge liegen fruchtbare Schwemmlandebenen.
Offizielle Landessprachen sind Paschtu (35 %) und Dari-Persisch (59 %). Es werden auch Turksprachen (11 %), vorwiegend Usbekisch und Turkmenisch sowie 30 Minderheitssprachen (4 %) gesprochen. Viele Menschen sind zweisprachig.
Islam (Mehrheit: Sunniten (80 %)); Minderheiten von Schiiten, Hindus, Juden und Sikhs.
MEZ + 3:30 Std. Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in Afghanistan.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter +3:30 Std. im Sommer + 2:30 Std.
220 V, 50 Hz. Schlechte Elektrizitätsversorgung, viele Stromausfälle.
Hamid Karzai, seit 2004.
Hamid Karzai, seit 2004.
Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen des Landes wurden durch jahrelangen Bürgerkrieg, das Taliban-Regime und die darauf folgenden westlichen Militärschläge vollständig zerstört. Es ist nicht abzusehen, wann Afghanistan wieder für Touristen zugänglich sein wird. Daher sind zum größten Teil keine aktuellen Informationen über Visa, Duty Free, Devisenbestimmungen, Unterkünfte und Impfvorschriften erhältlich.
Die Schweiz und Österreich unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Afghanistan, zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Islamabad (s. Pakistan).
Malak Azghar Road, AF-Kabul
Tel: (070) 10 40 24. Fax: (+1) (020) 210 03 60.
E-Mail: contact@mfa.gov.af
Internet: www.mfa.gov.af
Taunusstraße 3, Ecke Kronbergerstr. 5, D-14193 Berlin
Tel: (030) 206 73 50. Fax: (030) 229 15 10.
E-Mail: info@botschaft-afghanistan.de
Internet: www.botschaft-afghanistan.de
Mo-Do 09.30-14.00 Uhr.
Generalkonsulat in Bonn (Tel: (0228) 25 67 97. Internet: www.afghanconsulate-bonn.de).
Lackierergasse 9/9, A-1090 Wien
Tel: (01) 524 78 06. Fax: (01) 524 78 07.
E-Mail: afg.emb.vie@chello.at
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Avenue Raphaël 32, F-75016 Paris
Tel: (+33) (01) 45 25 05 29. Fax: (+33) (01) 42 24 47 14.
E-Mail: ambafghane@wanadoo.fr
Mo-Fr 09.00-18.15 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig.)
Wazir Akbar Khan, Mena 6, AF-Kabul
Postanschrift: P.O. Box 83, AF-Kabul
Tel: (020) 210 15 12.
Internet: www.kabul.diplo.de
Afghanistan
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 26.04.2012
Unverändert gültig seit: 19.04.2012