Tropisches Klima mit kurzen Regenzeiten zwischen Oktober und Dezember und langen Regenzeiten von Mitte Januar bis Mitte Mai. Haupttrockenzeit zwischen Juni und Oktober.
Es gibt Linienflüge nach Pointe-Noire mit Zwischenstopps in Loubomo und Ouesso sowie private Charterflugdienste nach Owando, Zanaga und Impfondo.Flughafengebühren: 3400 CFA Fr auf Inlandsflügen.
Dampfer verkehren von Brazzaville aus auf dem Kongo und dem Ubangi. Die Flüsse sind als Verkehrswege von großer Bedeutung.
Das Streckennetz wird durch die Congo-Océan-Eisenbahngesellschaft betrieben. Es gibt Verbindungen zwischen Brazzaville und Pointe-Noire (Fahrzeit bis zu 3 Tagen.) Man sollte im Voraus buchen und sich nicht auf Fahrpläne verlassen. Kinder unter 5 Jahren reisen kostenlos, Kinder von 5-9 Jahren zahlen die Hälfte.
Straßen sind meist unbefestigte Sandpisten und nur in der Trockenzeit mit Allradantrieb befahrbar. Rund 10 % des gesamten Straßennetzes (1200 km) sind allwettertauglich. Rechtsverkehr. Von Nachtfahrten wird abgeraten.
Mietwagen: Eine Reihe von Verleihfirmen haben Niederlassungen in Brazzaville, ein Verzeichnis ist in den größeren Hotels erhältlich.
Unterlagen: Internationaler Führerschein.
In Brazzaville verkehren Minibusse. In Brazzaville, Pointe-Noire und Loubomo gibt es Taxis ohne Taxameter, der Fahrpreis sollte vor der Abfahrt vereinbart werden.
Lufthansa (LH) bedient die Strecke Frankfurt-Pointe Noire mit einem Zwischenstopp in Libreville (Gabun).
Es gibt keine Direktflüge von Österreich oder der Schweiz nach Brazzaville.
Internationale Fluggesellschaften, die die Republik Kongo anfliegen, sind Aero Benin (EM), Air France (AF), Air Service Gabon (X7) und Ethiopian Airlines (ET).
500 CFA Fr.
Brazzaville (BZV) (Maya Maya) liegt 4 km nordwestlich der Stadt. Restaurant und Mietwagenschalter. Taxis vorhanden (Fahrzeit 10-1 Min.). Evl. Bus-/Shuttlebusservice, Informationen nur vor Ort.
Pointe-Noire (PNR) liegt 5,5 km außerhalb der Stadt. Taxis vorhanden.
Fährschiffe legen am Hafen von Pointe-Noire an. Stündlich von 08.00-16.00 Uhr fährt eine Fähre über den Kongo von Kinshasa (Dem. Rep. Kongo) nach Brazzaville (Fahrzeit 20 Min.). Fähren auf dem Ubangi verbinden Kongo mit der Zentralafrikanischen Republik.
Es gibt Straßen von Lambaréné (Gabun) nach Loubomo und Brazzaville. Die Verbindungsstraße von Kamerun ist nur in der Trockenzeit befahrbar. Eine weitere Straße verbindet Pointe-Noire mit Cabinda (Angola). Rechtsverkehr. Fahrten bei Dunkelheit sollten vermieden werden. Anreise auch über die Demokratische Republik Kongo möglich.
Unterlagen: Um die Grenze zu passieren, wird ein carnet de passage benötigt.
Selbstwählferndienst.
GSM 900. Netzbetreiber ist CelTel Congo SA (Internet: www.cg.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis Telecom. Mobiltelefone können gemietet werden. Die Netzabdeckung beschränkt sich auf Brazzaville, Point Noire sowie auf die größeren Städte im Süden und im Zentrum des Landes. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Faxanschlüsse sind in größeren Hotels vorhanden.
Hauptanbieter sind CelTel Congo SA . Internetzugang ist in größeren Hotels möglich.
Können in den Hauptpostämtern und einigen Hotels in den Städten aufgegeben werden.
Die Post ist eher unzuverlässig. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30/8.00-12.00 und 14.30-17.30 Uhr; für Briefmarkenverkauf und Telegrammaufgabe Mo-Sa 08.00-20.00 Uhr; sonn- und feiertags 08.00-12.00 Uhr.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Die Hauptstadt Brazzaville liegt an der Westseite
des Malebo-Beckens am Kongo. Die alte Kathedrale St. Firmin, der Vorort
Poto Poto, die Tempelmoschee, die Märkte in Ouendze und Moungali und das
Nationalmuseum gehören zu den Hauptsehenswürdigkeiten. Der Stadtpark lädt zu
Spaziergängen ein.
150 km nördlich der Hauptstadt liegt das historische Dorf
M’Bé, die Hauptstadt König Makokos. Beliebte Ausflugsziele sind ferner
der Bleu-See und das Tal der Schmetterlinge.
Südlich von
Brazzaville liegen die tosenden Stromschnellen des Kongos, die
Foulakari-Fälle und das Trou de Dieu, das einen Rundblick über die
umliegende Landschaft bietet.
Die größte Küstenstadt, Pointe-Noire,
ist für ihren abendlichen Markt bekannt. Herrliche Strände finden Sonnenhungrige
in der Region Côte Sauvage. An der gesamten Küste, in den Flüssen und den
Seen Nago und Kayo gibt es gute Fischgründe. In Mayombé
(150 km im Landesinneren) und an der Lagune von Gounkouati ist die
Landschaft besonders reizvoll.
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 15,35 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 3.900 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. 6,4 % (2008)
Arbeitslosenrate: k.A.
Inflationsrate: ca. 6,6 % (2008)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: k.A.
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: 5,6 %
Industrie: 57,1 %
Dienstleistungen: 37,3 % (2006)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Erdölförderung, Land- und Forstwirtschaft
Außenhandel
Importe: ca. 2,988 Mrd. US$ (2008)
Exporte: ca. 10,85 Mrd. US$ (2008)
Wichtige Handelsbeziehungen:
USA, Frankreich, China, Taiwan, Südkorea, Indien, Italien
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen:
UN (Vereinte Nationen), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), FAO (UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), UNESCO (UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), WHO (Weltgesundheitsorganisation), IWF (Internationaler Währungsfonds), WB (Weltbank), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation - Weltbank), AfEB (Afrikanische Entwicklungsbank), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), UPU (Weltpostverein), ITU (Internationale Fernmeldeunion), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der UN), AU (Afrikanische Union), UNECA (UN-Wirtschaftskommission für Afrika), CEEAC (Wirtschaftsgemeinschaft der Zentralafrikanischen Staaten), CEMAC (Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikas), UDEAC (Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion), GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen im Rahmen der UN), WTO (Welthandelsorganisation), CFA (Afrikanische Währungsgemeinschaft), AKP (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten), Gruppe der Blockfreien, Ständiger UN-Konsultativausschuss für Sicherheitsfragen in Zentralafrika, Kommission des Golfs von Guinea
Anzug und Krawatte bzw. Kostüm sind in der Regel nur bei Verhandlungen mit Regierungsbeamten üblich, jedoch nicht bei Geschäftstreffen. Französischkenntnisse sind erforderlich, da keine Übersetzer- und Dolmetscherdienste zur Verfügung stehen. Geschäftsreisen legt man am besten in die Monate Januar bis März und Juni bis September.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.00-14.00 Uhr, Sa 07.00-12.00 Uhr.
In den Restaurants findet man überwiegend französische Küche. Einige Restaurants, wie am Nanga-See und im Grand Hotel (Loubomo), bieten afrikanische Spezialitäten wie Piri Piri (Huhn mit Pfeffer), Mohambe (Huhn in Palmöl), Maniokblätter oder Paka Paka in Palmöl.
In den größeren Städten treten einheimische Musikbands auf. In Brazzaville und Pointe-Noire gibt es Nachtklubs.
Die beiden größten Märkte sind in Moungali und Ouendze. Auf den Freiluftmärkten in den Dörfern Makana und M’Pila (3 km von Brazzaville) werden Ton- und Korbwaren angeboten. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Sa 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr. Einige Geschäfte schließen Montag nachmittags, manche haben sonntagmorgens geöffnet.
In Brazzaville gibt es gute Segelmöglichkeiten, Reit- und Golfplätze. An der Küste bei Pointe-Noire ist Angeln sehr beliebt. Der Plage Mandaine ist ein geschützt liegender Badeort mit guten Wasserskimöglichkeiten und Jachthäfen. Die Lagunen bei Gounkouati sind für ihren Fischreichtum bekannt.
Informationen über Veranstaltungen sind vom Ministère du Tourisme et de l’Environnement erhältlich (s. Adressen).
Die üblichen Höflichkeitsformen sollten bei Einladungen beachtet werden, kleine Geschenke sind gern gesehen. Zwanglose Alltagskleidung wird überall akzeptiert, Miniröcke und Shorts sollten jedoch nicht an allen öffentlichen Orten getragen werden. Fotografieren: Es is verboten, öffentliche Gebäude und Einrichtungen zu fotografieren. Trinkgeld: In Hotels und Restaurants 10%. Gepäckträger erwarten kein Trinkgeld.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit kommt v.a. in den zentralen Landesteilen entlang des Kongo, u.a. in den Provinzen Plateaux, Cuvette und Bouenza, vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt vor. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Die medizinische Versorgung auf dem Land und auch in Brazzaville und Pointe-Noire ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam) ist erforderlich.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in der Republik Kongo den Flughafen nicht verlassen. Da die Republik Kongo zu den Endemiegebieten zählt, ist eine Gelbfieberimpfung allen Reisenden in die Republik Kongo dringend empfohlen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch (v.a. in den Provinzen Kouliou und Bouenza, aber auch in der Hauptstadt Brazzaville). Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera kann - abweichend von den offiziellen Bestimmungen - gelegentlich verlangt werden. Besonders zu beachten bei Ankunft aus einem Land mit Cholera und bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt. Landesweit besteht ein erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariarisiko ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Dosenmilch und Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
2012
1 Jan Neujahr
8 Mar Nationaler Frauentag
1 May Tag der Arbeit
10 Jun Gedenktag der Konferenz für Nationale Souveränität
15 Aug Nationalfeiertag
1 Nov Allerheiligen
25 Dec Weihnachten
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so wird er am darauf folgenden Montag begangen.
Folgende Artikel können zollfrei in die Republik Kongo eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder eine Schachtel Zigarren oder eine Schachtel Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch (geöffneter Flakon).
Sportgewehre dürfen nur mit besonderer Genehmigung eingeführt werden. Beim Import von teuren Gegenständen (Kameras, Uhren) wird geraten, die Rechnung mitzuführen und eine Zollerklärung auszufüllen. Ein Laptop sollte als für die Arbeit notwendiges Hilfsmittel deklariert werden.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l’Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l’Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kongo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Die Mitnahme von US-Dollar oder Euro ist empfohlen.
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Diners Club, MasterCard und Eurocard werden selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Manche Hotels in Brazzaville und Pointe-Noire akzeptieren Kreditkarten, Bargeldzahlung wird jedoch vorgezogen.
Sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein, werden aber in der Praxis nur selten akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Fremdwährungen darf den bei der Einreise deklarierten Betrag abzüglich der Umtauschbeträge nicht überschreiten.
Mo-Fr 06.30-13.00 Uhr (Schalter schließen um 11.30 Uhr).
| 1.00 CHF = 0.83 EUR |
| 1.00 USD = 0.75 EUR |
| 1.00 EUR = 655.95 XOF |
| 1.00 CHF = 546.01 XOF |
| 1.00 USD = 495.64 XOF |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und das Transitgebiet nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Unterschiedlich je nach Visum und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Deutschland und Österreich
Touristenvisum (einmalige Einreise):
80 € (15 Tage gültig),
155 € (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung (2 Tage): +5 €
Schweiz
Touristenvisum: 80 CHF (15 Tage gültig), 120 CHF (3 Monate gültig).
Geschäftsvisum: 130 CHF (15 Tage gültig), 170 CHF (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung: +100 % der Gebühren.
Je nach Visaart unterschiedlich.
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Persönliche Antragstellung ist empfohlen.
a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung oder per Verrechnungsscheck).
(e) Rück- oder Weiterreiseticket.
(f) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
Touristische Reisen zusätzlich:
(g) Buchungsbestätigung des Hotels.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben über Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme sowie Einladungsschreiben des kongolesischen Geschäftspartners.
Besuchsreisen zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Verwandten/Bekannten.
Bei Antragstellung auf dem Postweg sollte ein frankierter Einschreiben beigefügt werden.
Anfragen an die Direction de Sécurité d'Etat in Brazzaville.
1-2 Wochen.
Expressausstellung: bei persönlicher Antragstellung sofort, ansonsten 2 Tage.
Staatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise am Flughafen eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
Zentralafrika, Westküste Äquatorialafrikas.
342.000 qkm.
3.903.318 (Schätzung 2008).
11 pro qkm.
Brazzaville. Einwohner: 1.158.513 (Schätzung 2009).
Republik seit 1992. Verfassung von 2002. Übergangsparlament mit 75 ernannten Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie). Aufgrund der politischen Umorientierung von Militärherrschaft zu demokratischem Mehrparteiensystem kommt es immer wieder zu Unruhen.
Kongo grenzt im Norden an Kamerun und die Zentralafrikanische Republik, im Osten an die Dem. Rep. Kongo, im Südwesten an den Atlantik und die angolanische Enklave Cabinda und im Westen an Gabun. Große Gebiete des Landes bestehen aus Sümpfen, Savannen und dichten Wäldern. Die Flüsse sind die einzigen Verbindungen ins Landesinnere. Der gewaltige Strom Kongo und seine Nebenflüsse bilden den größten Teil der Grenze zur Dem. Rep. Kongo und entwässern gleichzeitig die Sümpfe im nördlichen Landesteil. Die schmale, sandige Küstenebene wird von Lagunen aufgelockert, hinter denen die Mayombe-Berge aufragen. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt im Süden des Landes.
Amtssprache ist Französisch. Lingala und Monokutuba sind Handelssprachen. Viele regionale Dialekte wie Sanga, Téké, Ubangi und Kikongo sind ebenfalls gebräuchlich.
50 % Anhänger von Naturreligionen, 40 % Katholiken, 10 % protestantische und islamische Minderheiten.
MEZ.
Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in der Republik Kongo.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter 0 Std. und im Sommer -1 Std.
220 V, 50 Hz; Adapter empfehlenswert.
Im September 2009 wurde das in der Verfassung nicht verankerte Amt des Ministerpräsidenten abgeschafft, das bis dahin Isidore Mvouba (seit Januar 2005) innehatte.
Denis Sassou-Nguesso, seit 1997.
BP 456, CG-Brazzaville
Tel: 83 09 53.
Grabbeallee 47, D-13156 Berlin
Tel: (030) 49 40 07 53 oder 49 40 07 78.
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsule in Dreieich-Sprendlingen und München.
Rue Chabrey 8, CH-1202 Genève
Tel: (022) 731 88 21/26.
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 23.03.2012
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Bestimmte Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï, Bakongo) und Pointe Noire (Randbezirke) sollten wegen der hohen Kriminalität vor allem nachts gemieden werden.
Reisen über Land
Von Reisen in die Region Pool wird abgeraten. Im Jahr 2010 wurde von der Regierung der Republik Kongo mit der Durchführung einer derzeit noch andauernden militärischen Operation gegen Rebellen in der Pool-Region begonnen. Die Sicherheitslage hat sich seither zwar gebessert, ist aber immer noch volatil.
Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr
Das Straßenverkehrsnetz ist in schlechtem Zustand, so dass es vermehrt zu Verkehrsunfällen kommt. Der Eisenbahnverkehr zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt durchgehend, entspricht aber nicht westlichen Sicherheitsstandards. Der schlechte Zustand der Gleise, Züge und mangelhafte Signalanlagen bergen das Risiko von Unfällen. In Bahnhöfen kann es bei nächtlicher Ankunft der Züge zu Übergriffen kommen.
Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/ Dolisie und Brazzaville/Pointe Noire. Der technische Zustand der Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Alle kongolesischen Fluglinien befinden sich auf einer schwarzen Liste der EU-Kommission.