Gemäßigtes Klima. Im Norden (Ardennen-Region) etwas regnerischer und kühler. Im Winter häufig Schneefall.
Das gute luxemburgische Eisenbahnnetz der CFL ist ausgezeichnet mit dem Busliniennetz abgestimmt. Auf den Hauptstrecken verkehren die Züge im Einstundentakt. Es gibt Wochenendermäßigungen für Einzelpersonen und Gruppen innerhalb der Benelux-Staaten sowie Tageskarten (kombiniert für Bahn und Bus). Nähere Informationen erteilt die CFL (Internet: www.cfl.lu) in Luxemburg.
Das Straßen- und Autobahnnetz ist ausgezeichnet.
Fernbus: Überlandbusse verkehren zwischen allen Städten.
Taxis: Nachts zahlt man einen Zuschlag von 10%-35 %.
Mietwagen: Alle größeren Autovermieter sind vertreten. Einzelheiten vom Automobilklub des Großherzogtums Luxemburg, Automobile Club du Grand-Duché de Luxembourg, 54 Route de Longwy, LU-8007 Bertrange, Tel: 450 04 51 (Internet: www.acl.lu).
Unterlagen: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Der nationale Führerschein reicht aus.
Verkehrsbestimmungen:
- Das Mindestalter für den Führerscheinerwerb ist 18 Jahre.
- Gurtanlegepflicht auf allen Sitzplätzen.
- Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch (Promillegrenze 0,5 ‰).
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten - was bei Panne oder Unfall der Fall ist.
- Auch Fußgänger müssen fluoreszierende Warnwesten tragen, wenn sie am Fahrbahnrand von einer Landstraße entlanglaufen.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
- Nähert man sich einem Stauende, muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
- Rechtsabbieger müssen entgegenkommenden Fahrradfahrern Vorfahrt gewähren.
- Mischbereifung ist im Sommer verboten.
- Es ist verboten, am Steuer mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage zu telefonieren.
- Navigationsgeräte dürfen nur an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken.
- Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Sicherheitsabstand mindestens 2 Sekunden betragen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h.
Bus: In Luxembourg-Ville gibt es Linienbusse, Nachtbusse und so genannte Shopping-Busse, die zwischen am Stadtrand gelegenen Parkplätzen und dem Stadtzentrum pendeln. Sammelfahrscheine für 10 Fahrten können im Voraus gekauft werden. Ein Einzel-Kurzstreckenfahrschein ist 1 Std. für eine Strecke von max. 10 km gültig und kann sowohl für Fahrten mit Stadt- und Landbussen als auch mit Zügen verwendet werden. Bus-Fahrpläne und Tarife unter www.autobus.lu. Im 30-Minuten-Takt fahren zwei Cabrio-Doppeldeckerbusse Touristen durch die Stadt Luxemburg. An sechs verschiedenen Haltestellen kann nach Belieben ein- und ausgestiegen werden. Die Fahrkarten sind 24 Stunden gültig. Die Onboard-Audioanlage vermittelt in verschiedenen Sprachen über Kopfhörer Kommentare über Stadt, Land und Leute. Erhältlich sind die Karten an dem bereits für den „Petruss-Express“ eingerichteten Schalter auf der Place de la Constitution sein.
Bahn: Die Regional-Tram fährt in der Stadt Luxemburg 10 Haltestellen an.
Inhaber der Luxemburg-Karte können kostenlos alle Busse und Züge des nationalen Transportsystems benutzen und erhalten freien Zutritt zu 51 Sehenswürdigkeiten. Die Karte ist gültig zwischen Ostern und 31. Oktober an wahlweise 1, 2 oder 3 Tagen und kostet entsprechend für eine Person 9 €, 16 € oder 22 €. Erhältlich ist sie in Fremdenverkehrsämtern, Bahnhöfen, in Jugendherbergen, bei den meisten der teilnehmenden Sehenswürdigkeiten. Sie kann auch über das Internet bestellt werden: http://www.ont.lu/card-de.html
Luxemburgs nationale Fluggesellschaft heißt Luxair (LG) (Internet: www.luxair.lu). Linienflugverbindungen nach Luxemburg von allen europäischen Großstädten.
Luxembourg (LUX) (Findel) (Internet: www.lux-airport.lu) liegt 8 km nordöstlich der Stadt. Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shop, Mietwagenschalter, Post, Restaurants, Bars, Bank/Wechselstube, Tourist-Information (10.00-19.00 Uhr). Fahrzeit vom Flughafen zur Stadt 20 Minuten. Der Flughafenbus fährt stündlich zur Stadt und von seinem Halteplatz Nr. 6 am Place de la Gare (Bahnhofsplatz) zum Flughafen. Die Busline 16 fährt alle 15 Min. zur Stadt, Rückfahrt vom Neudorfer Busbahnhof, Place de la Gare. Taxistand (Fahrzeit 10 Min.).
von Luxembourg-Ville zu folgenden europäischen Großstädten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):
| Flugzeug | Bahn | Bus/Pkw | |
| Amsterdam | 0.45 | 6.30 | 5.30 |
| Brüssel | 0.45 | 2.17 | 2.00 |
| Frankfurt | 0.50 | 3.40 | 2.30 |
| Paris | 1.00 | 4.00 | 4.00 |
| London | 1.00 | **6.30 | *8.00 |
| Zürich | 1.20 | 5.00 | 5.00 |
| Wien | 1.50 | 11.23 | - |
Gute Verbindungen aus allen Nachbarländern. Durch die Osttrasse des TGV (Internet: www.tgv.com) ist Luxemburg jetzt u.a. von Frankfurt, München, Zürich und Paris noch schnneller erreichbar. Der EuroCity fährt über Koblenz oder Basel (alle Verbindungen mit einmaligem Umsteigen) nach Luxemburg. Ab Frankfurt/a.M. geht es mit dem Intercity direkt nach Luxemburg (Fahrzeit: 4 Std.). Täglich fahren 6 Intercity-Züge von Luxemburg nach Brüssel (Fahrtdauer: 3 Std.). Alle wichtigen internationalen Züge führen Speisewagen. Nähere Informationen erteilt die CFL (Internet: www.cfl.lu) in Luxemburg.
InterRail: Kinder (4-11 Jahre), Jugendliche (12-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren), die seit wenigstens 6 Monaten einen festen Wohnsitz in Europa, der GUS oder der Türkei haben, können InterRail nutzen. Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in knapp 30 europäischen Ländern einschließlich Mazedonien und der Türkei und ist gültig an wahlweise 3, 4, 6, 8 Tagen innerhalb 1 Monats in einem Land. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis. Der InterRail Global-Pass ermöglicht Reisen durch mehrere Länder und wird mit unterschiedlichen Gültigkeitsdauern angeboten. Es können entweder 5 Tage aus 10 Tagen Gesamtgültigkeit oder 10 aus 22 gewählt werden. Möglich ist auch eine kontinuierliche Zeitdauer von 22 Tagen oder von 1 Monat.
Ermäßigungen
Das SaarLorLux-Ticket ist eine gemeinsame Initiative des Saarlandes, der Region Lothringen, Luxemburgs, der französischen Eisenbahn SNCF, der luxemburgischen Eisenbahn CFL und der Deutschen Bahn DB Regio. Das SaarLorLux-Ticket ist ein internationales Schönes-Wochenende-Ticket. Das Ticket kann von Einzelreisenden und Gruppen bis 5 Personen ohne Altersbegrenzung in Anspruch genommen werden. Weiter Informationen unter www.bahn.de.
Außerdem bietet die CFL die Tagesrückfahrkarte Trier an, mit der man an einem Tag von Luxemburg nach Trier und zurück fahren kann.
Der Luxemburg-Saarbrücken-Expressbus (vier Mal täglich) hat Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn.
Internationale Direktdurchwahl.
GSM 900 und GSM 1800. Netzbetreiber sind Millicom Luxembourg S.A (Internet: www.tango.lu) und P & T Luxembourg (Internet: www.luxgsm.lu).
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum Eurotarif nutzbar. Kunden aller europäischen Mobilfunknetzbetreiber führen automatisch alle Telefonate im und aus dem EU-Ausland zum Eurotarif. Für andere Mobilfunkdienste wie SMS, MMS und Datenübertragungen gilt der Eurotarif hingegen nicht.
Faxmöglichkeiten gibt es in Postämtern.
Internetcafés sind landesweit vorhanden. Internetanbieter ist Visual Online Sarl (Internet: www.vo.lu).
Übermittlung im Postamt in der Rue Aldringen 25, Luxembourg-Ville und in allen größeren Städten, ebenso in Hotels.
Man kann an alle Postämter postlagernd schreiben, muss jedoch ein Postfach beantragen. Die Post wird bis zu einem Monat aufgehoben. Postämter sind Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr geöffnet, kleinere Postämter oft nur einige Stunden täglich.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Luxembourg, Clervaux, Diekirch, Echternach, Esch-sur-Sûre, Remich, Vianden, Wiltz und Mondorf-les-Bains (mit neuem Sport- und Freizeitzentrum).
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Die Stadtansicht von Luxembourg-Ville ist eine der schönsten Europas. 2007 war Luxemburg europäische Kulturhauptstadt. Charakteristisch sind vor allem die unterschiedlichen Höhenniveaus, auf denen die einzelnen Stadtteile historisch entstanden sind. Jahrtausendenalte, mächtige Felswände wechseln sich mit den typischen spitzen Kirchtürmen aus dem Mittelalter ab. Die bedeutendsten Sehenswürdigkeiten der Stadt umfassen das Nationalmuseum für Naturgeschichte, das Museum für Geschichte und Kunst, das Museum für Stadtgeschichte, dessen Architektur sehr erfolgreich Altes mit Neuem in Verbindung setzt, die Kirche St. Mathieu (11./16. Jh.), die Kathedrale Notre Dame (17. Jh.), die Kasematten, eine gewaltige unterirdische Befestigungsanlage, die 1994 mit der gesamten Luxemburger Altstadt in die Liste des UNSECO Weltkulturerbes aufgenommen wurde, und das Rathaus (1830-38). In der gediegen-gemütlichen Atmosphäre des Place d’Armes, des Hauptplatzes der Stadt Luxemburg, kann man sich in einem der zahlreichen Straßencafés und Restaurants herrlich entspannen. Unweit davon befindet sich ein weiterer belebter Treffpunkt, der Place Guillaume (auch Knuedler genannt), auf dem mittwochs und samstags Märkte abgehalten werden.
Ausflüge
Zu den besonders sehenswerten Ausflugszielen zählen die prähistorischen Höhlen in Mersch, das im 7. Jahrhundert erbaute Benediktinerkloster in Echternach, die römischen Ruinen am Titelberg (1. Jh.), die römischen Tempelruinen in Steinsel und das Victor-Hugo-Museum in Vianden, dessen Stadtbild von der mächtigen Burg geprägt wird. Weitere Burgen kann man in Beaufort, Larochette und Bourscheid besichtigen. Ein wahres Kleinod ist das idyllische Städtchen Clerf. Herrliche Wandermöglichkeiten bietet der Deutsch-Luxemburgische Naturpark (täglich Ausflugsfahrten vom Busbahnhof in Luxembourg-Ville).
Wichtige Wirtschaftszweige
Die Präsenz wichtiger Organe der EU bringt dem Land beträchtliche Vorteile. Stützpfeiler der Wirtschaft sind heute vor allem das Versicherungs- und das Bankwesen. Weitere wichtige Branchen sind Handel, Gastgewerbe und Transport. Der Dienstleistungssektor hält heute mit rund 86 % den Löwenanteil am Bruttoinlandsprodukt. Dagegen hat der Agrarsektor nur einen Anteil von 0,4 % und die Industrie immerhin von 13,6 % (Stand: 2007).
Wirtschaftslage
Seit 2008 ist die Bankenkrise mit ihren Auswirkungen auf die Realwirtschaft auch in Luxemburg angekommen. Das Wachstum der Wirtschaft hat sich trotz der Konjunkturrückgänge bei wichtigen Wirtschaftspartnern in Luxemburg in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt, im Jahr 2006 betrug es noch 6,1 %. 2008 gab es ein negatives Wachstum des BIP von -0,8 %. Für das Jahr 2009 wird ein konjunktureller Rückgang von 3,8 % erwartet.
Die Inflationsrate lag im Juni 2009 bei -0,3 %. Die Arbeitslosenquote betrug im Mai 5,4 %. Luxemburg zählt trotzdem zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen weltweit.
Wirtschaftspolitik
Die früher von Schwerindustrie und Landwirtschaft geprägte Wirtschaftsstruktur hat sich seit Beginn der 70er Jahre erheblich gewandelt. Vor dem absehbaren Rückgang der Bedeutung der Schwerindustrie hat die Luxemburger Regierung seit 1975 bewusst und erfolgreich eine Diversifizierungspolitik betrieben, neue Industrien angesiedelt und den Banken- und Versicherungssektor forciert. Die gegenwärtige Wirtschaftspolitik bemüht sich um die Ansiedlung neuer Industriezweige (High-Tech-Sektor) und den Ausbau der nationalen Forschung.
Luxemburg gehört der Benelux-Wirtschafts- und Zollunion an und ist eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union.
Handelspartner
Haupthandelspartner sind die EU-Partnerländer, vor allem Deutschland, Frankreich und Belgien.
Terminvereinbarung und Visitenkarten sind üblich. Für Geschäftsreisen ungünstig sind die Weihnachtszeit, Ostern sowie die Ferienmonate Juli und August. Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
AHK Debelux (Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer)
Bolwerklaan 21 Avenue du Boulevard, B-1210 Bruxelles
Tel: (+32) (02) 203 50 40.
Internet: www.debelux.org
Belgisch-Luxemburgische Handelskammer für die Schweiz
Avenue de Tourbillon, 33, CH-1950 Sion
Tel: (041) (027) 323 21 40.
Chambre de Commerce (Handelskammer)
7, Rue Alcide de Gasperi, L-2981 Luxembourg-Kirchberg
Tel: 423 93 91.
Internet: www.cc.lu
Planungshilfen und Broschüren sind auf Anfrage von folgender Organisation erhältlich: Luxemburg Congrès, 1 Rue du Fort Thüngen, L-1499 Luxembourg-Ville (Tel: 430 25 77 51/53. Internet: www.luxcongress.lu).
Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen sich in Gaststätten nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Die Öffnungszeiten sind 07.00-24.00 Uhr (werktags) und bis 03.00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen. Spezialitäten sind: Carré de porc fumé (geräuchertes Schweinefleisch mit dicken Bohnen oder Sauerkraut), Cochon de lait en gelée (Spanferkel in Aspik) und Jambon d’Ardennes (der berühmte geräucherte Ardennenschinken). Es gibt köstliche Nachspeisen mit Likören, z. B. Omelette soufflée au kirsch.
Getränke: Luxemburgs weiße Moselweine ähneln den Rheinweinen. Die bekanntesten Biersorten sind Mousel, Bofferding, Diekirch, Funck und Simon. Das Angebot an Likören und Spirituosen wie Eau de vie (45-50% Alkoholgehalt) ist ebenfalls reichhaltig.
Nachtklubs und Diskotheken haben normalerweise bis 03.00 Uhr geöffnet. Bekannte Kinos sind Utopolis, Cine Utopia, Cine Cite und Cinematheque Municipal. Filme werden meist in der Originalfassung gezeigt mit französischen und manchmal deutschen Untertiteln. Größere Kinos wie das Utopolis zeigen auch deutsche Fassungen (genau auf das Programm achten!). Die Kulturfabrik in Esch-sur-Alzette, der zweitgrößten Stadt des Landes, ist ein lebhafter und sehr empfehlenswerter Veranstaltungsort mit angeschlossenem Restaurant/Bar-Komplex in einem ehemaligen Schlachthof (Internet: www.kulturfabrik.lu). Das L'Inoui im ansonsten eher verschlafenen Örtchen Redange ist ein gediegenes und gemütlich eingerichtetes Lokal mit ausgezeichneter Speise-und Getränkekarte. Auf der hauseigenen Bühne werden in intimem Rahmen Theaterstücke und Konzerte aufgeführt (Internet: www.inoui.lu). Im kostenlosen Stadtmagazin Nightlife.lu sind Veranstaltungen und Tipps rund ums luxemburger Nachtleben zu finden (auch im Internet: www.nightlife.lu).
Porzellan und Kristallglas. Man kann auf Anfrage die Porzellanmanufaktur von Villeroy und Boch in Septfontaines besichtigen.
Öffnungzeiten der Geschäfte: Mo 14.00-18.00 Uhr, Di-Sa 08.30-18.00 Uhr. Einige kleine Läden öffnen 08.30-19.00/21.00 Uhr.
Luxemburg bietet ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten, darunter Wandern, Reiten, Tennis, Golf, Bergsteigen, Radwandern, Bootsfahrten, Ballonfahrten und Wasserski. Angelscheine sind von der Kommunalverwaltung erhältlich. Vélo en Ville vermietet Fahrräder, Adresse: 8, Bisserwee, L-238 Luxembourg. (Tel: (+352) 47 96 23 83. Fax. (+352) 22 27 52.)
Februar Karneval. März/April Eimaischen (traditionelles Ostermontagsfest, Luxembourg-Ville. Mai St. Willibrod Festival (Wallfahrt zu Ehren von St. Willibrod), Echternach. Jun. Besenginsterfest (Genzefest), Wiltz. Jun. Die tanzende Prozession, Echternach. 23. Juni Nationalfeiertag (Fackelzug und Feuerwerk in Luxembourg-Ville, landesweite Veranstaltungen. Aug.-Sept. Schueberfouer (Jahrmarkt), Luxembourg-Ville. Sept. Wein-und Traubenfestival, Grevenmacher. Okt. Walnussmarkt, Vianden. Okt. Trauliicht get gebrannt, Munshausen. Dez. Weihnachtsmarkt, Luxembourg-Ville.
Weitere Informationen von den Fremdenverkehrsämtern (s. Adressen).
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand.
Kleidung: Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. In einigen Restaurants, Klubs und zu besonderen gesellschaftlichen Anlässen trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: Am Flughafen, in Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speiserestaurants, Kinos, Theatern, in Schulen und anderen staatlichen und kommunalen Gebäuden darf nicht geraucht werden. Seit Januar 2007 besteht in Luxemburg ein Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen.
Trinkgeld: 15% Bedienungsgeld ist in den Hotel-, Restaurant- und Gasthausrechnungen enthalten. Taxifahrer erwarten 15% des Fahrpreises.
Informationen sind erhältlich vom Verkehrsamt, das einen kostenlosen Führer herausgibt, oder vom nationalen Hotelverband Horesca, 7 Rue Alcide de Gasperi, PO Box 2524, LU-1025 Luxembourg-Kirchberg (Tel: 421 35 51. Internet: www.horesca.lu).
In Beaufort, Bourglinster, Echternach, Ettelbruck, Grevenmacher, Hollenfels, Larochette, Lultzhausen, Luxembourg-Ville, Vianden und Wiltz. Einen Jugendherbergsführer gibt es kostenlos vom Verkehrsamt, vom Jugendherbergswerk, 2 Rue du Fort Olisy, LU-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40) oder von der Centrale des Auberges de Jeunesse Luxembourgeoises, 2, rue du Fort Olisy, L-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40. Internet: www.youthhostels.lu).
Es gibt über 120 Zeltplätze. Einstufung in drei Kategorien nach von der Regierung aufgestellten Normen. Preise sind jeweils am Eingang angegeben. Das Verkehrsamt verschickt eine kostenlose Informationsbroschüre.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Die Übertragungszeit sind die Monate April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger in Luxemburg ist die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zanharzt der eigenen Wahl. Die Kosten der Behandlung müssen zunächst selbst bezahlt werden, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
2012
1 Jan Neujahr
9 Apr Ostermontag
1 May Maifeiertag
17 May Christi Himmelfahrt
28 May Pfingstmontag
23 Jun Nationalfeiertag
15 Aug Mariä Himmelfahrt
3 Sep *Kirmes
1 Nov Allerheiligen
25 Dec Weihnachten
26 Dec St. Stephanstag
Bis zu zwei öffentliche Feiertage pro Jahr, die auf einen Sonntag fallen, können auf den darauf folgenden Montag verlegt werden.
[*] Nur in der Stadt Luxemburg.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Luxemburg eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Bulgarien, Malta, Zypern, Polen, der Slowakischen Republik und Ungarn bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen, in Bahnhöfen, in Postämtern und in größeren Hotels (dort jedoch meist zu einem ungünstigeren Kurs) gewechselt werden.
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden.
Generell gilt: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Eurocard, American Express, MasterCard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Werden vielerorts akzeptiert. Reiseschecks in Euro sind empfehlenswert.
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
In der Regel Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr. Einige Banken haben auch über die Mittagszeit sowie samstags geöffnet.
| 1.00 CHF = 0.83 EUR |
| 1.00 USD = 0.75 EUR |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Luxemburg ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .
Alle Reisenden mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.
Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung. Schengen-Visum: 60 €.
Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: 90 Tage.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Informationen von den konsularischen Vertretungen.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz.
Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Westeuropa.
2586 qkm.
486.006 (Schätzung 2008).
188 pro qkm.
Luxembourg-Ville. Einwohner: 75.375 (Schätzung 2009).
Parlamentarisches Großherzogtum seit 1866. Verfassung von 1868, letzte Änderung 1956. Parlament mit 60 Mitgliedern; Legislaturperiode: 5 Jahre. Beratender Staatsrat mit 21 Mitgliedern. Luxemburg ist EU-Mitglied.
Luxemburg grenzt im Norden und Westen an Belgien, im Süden an Frankreich und im Osten an Deutschland. Ein Drittel des Landes besteht aus den Bergen und Wäldern der Ardennen, der Rest ist Agrarland. Im Südosten liegt das fruchtbare Weintal der Mosel.
Seit 1984 drei amtliche Arbeitssprachen: Französisch, Deutsch und Lëtzebuergesch. Gesetzessprache ist Französisch, Geschäftssprachen sind Deutsch und Französisch.
87% römisch-katholisch; 13% protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
230 V, 50 Hz. Adapter sind nicht erforderlich.
Jean-Claude Juncker, seit 1995, 1999 wiedergewählt.
Großherzog Henri, seit 2000.
Bismarckstraße 23-27, D-41061 Mönchengladbach
Tel: (02161) 20 88 88.
Internet: www.ont.lu
Mo-Fr 09.30-18.30 Uhr, Sa 10.00-16.00 Uhr.
Gare Centrale, P.O. Box 1001, LU-1010 Luxembourg-Ville
Tel: 42 82 82 20.
Internet: www.ont.lu und www.visitluxembourg.lu
30, Place Guillaume II, BP 181, LU-2011 Luxembourg-Ville
Tel: 22 28 09.
Internet: www.lcto.lu
Okt.-März: Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr, So 10.00-18.00 Uhr. April-Sept.: Mo-Sa 09.00-19.00 Uhr, So 10.00-18.00 Uhr.
Klingelhöferstraße 7, D-10785 Berlin
Tel: (030) 263 95 70.
Internet: http://berlin.mae.lu/ge oder www.gouvernement.lu
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-11.30 Uhr (Terminvereinbarung).
Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Aachen, Bad Homburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Trier und Völklingen bei Saarbrücken.
Sternwartestraße 81, A-1180 Wien
Tel: (01) 478 21 42.
Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-17.30 Uhr.
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck und Salzburg.
Kramgasse 45, CH-3011 Bern
Postanschrift: Postfach 619, CH-3000 Bern 8
Tel: (031) 311 47 32. Konsularabt.: Tel: (031) 311 68 76.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr.
Generalkonsulat in Genf. Honorarkonsulate in Basel, Chiasso und Zürich.
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen.
- Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung seit 29. April 2011, auf befristete Zeit ausgesetzt:
Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie
- sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und
- ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird.
Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind.
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.