Es gibt drei Jahreszeiten, die je nach Breitengrad variieren. Die Regenzeit ist von Juni bis Oktober, im Norden ist sie weniger ausgeprägt. Der kühleren Jahreszeit (Oktober - Februar) folgt bis Juni sehr heißes und trockenes Wetter.
Mali Tombouctou Air Service bietet Inlandflüge an. Leichtflugzeuge können von Société des Transports Aériens (STA) gechartert werden.
Flughafengebühr: 2.500 CFA Fr.
Von Juli bis Dezember gibt es wöchentliche Fährverbindungen der Compagnie Malienne de Navigation (COMANAV) (Internet: www.comanav.co.ma) auf dem Niger zwischen Bamako über Timbuktu nach Gao. Wegen der Dürre in der Sahelzone sollte man mit Unterbrechungen und Verzögerungen rechnen. Die 1300 km lange Fahrt nimmt 5-7 Tage in Anspruch, auf den Fähren kann man Lebensmittel kaufen. Eingeschränkter Fährverkehr von Dezember bis März, die Fähren verkehren dann nur zwischen Mopti und Gao. Für Fahrten von Timbuktu und Mopti kann man auch Pirogues und Pinasses (Flussboote) mit und ohne Motor mieten.
Es gibt zweimal pro Woche eine Verbindung zwischen Bamako nach Kayes auf der Strecke nach Dakar (Senegal) (Fahrzeit Bamako-Kayes: ca. 10 Std., Bamako-Dakar: 30-35 Std.). Die auf dieser Strecke eingesetzten senegalesischen Züge sind den malischen Zügen an Komfort (Klimaanlage, Speisewagen) deutlich überlegen.
Auf der knapp 60 km langen Strecke von Bamako nach Koulikoro verkehrt täglich ein Zug (Fahrzeit: ca. 2 Std.).
Die wichtigsten Straßenverbindungen sind
Bamako-Sikasso-Ouagadougou-Niamey (1426 km, davon 1144 km asphaltiert),
Bamako-Sikasso-Bouaké-Abidjan (1184 km davon 1050 km asphaltiert),
Bamako-Ségou-Koutiala-Bobo-Dioulasso (610 km asphaltiert),
Bamako-Mopti-Gao-Niamey (1624 km davon 1302 km asphaltiert).
Die Straßenqualität reicht von mittelmäßig bis fast unbefahrbar. Die Hauptverkehrsstraße verbindet Sikasso im Süden mit Bamako, Mopti und Gao. Während der Regenzeit (Mitte Juni-Mitte September), wenn der Niger und sein Nebenfluss Bani über die Ufer treten, ist die Straße zwischen Mopti und Gao unpassierbar.
Fernbus: Busse verbinden die größeren Städte untereinander.
Unterlagen: Internationaler Führerschein wird empfohlen. Reisende mit eigenem Fahrzeug benötigen ein so genanntes "Carnet de passage". Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.
Man sollte nur auf den Hauptstraßen und möglichst im Konvoi fahren und ausreichend Ersatzteile mitnehmen. Überlandfahrten bei Nacht sollten wegen Unfall- und Überfallgefahr vermieden werden.
Taxi: Sammeltaxis in den Städten sind preiswert, es gelten Einheitstarife. Trinkgeld ist unüblich.
Malis nationale Fluggesellschaft heißt Air Mali (L9) (Internet: www.camaero.com).
Air France (AF) fliegt Bamako von Paris aus an.
Afriqiyah Airways (Internet: http://www.afriqiyah99.eu/) fliegt von Brüssel, Paris, Genf und London via Tripoli nach Bamako.
Air Algérie (AH), Tunisair (TU), Air Senegal (V7) und Royal Air Maroc (AT) fliegen ebenfalls nach Bamako. Es bestehen mehrmals wöchentlich Flugverbindungen zwischen Mali und Niger. Keine Direktflüge von Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
10.000 CFA Fr für Destinationen außerhalb von Afrika, 8.000 CFA Fr für Destinationen innerhalb von Afrika. Kinder unter 2 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Bamako (BKO) liegt 15 km außerhalb der Stadt (Fahrzeit 20 Min.). Flughafenbusse fahren zur Stadt. Taxis.
Zweimal wöchentlich fährt ein klimatisierter Zug mit Schlaf- und Speisewagen von Bamako nach Dakar (Senegal) (Fahrzeit: 30-35 Std.). Eine Verlängerung der Strecke nach Guinea ist geplant.
Die besten Straßen führen nach Côte d’Ivoire und Burkina Faso, weitere Verbindungen gibt es nach Senegal, Guinea, Niger und Mauretanien. Das Befahren der Trans-Sahara-Strecke nach Algerien wird momentan als gefährlich eingestuft. Eine Allwetterstraße folgt dem Niger bis nach Niaméy (Niger).
Fernbusse verkehren zwischen Kankan (Guinea) und Bamako; Bobo Dioulasso (Burkina Faso) und Segou oder Mopti sowie Niaméy (Niger) und Gao. Von Côte d’Ivoire gibt es eine Busverbindung nach Mali (Fahrzeit: mind. 36 Std.). Von Niger fährt die staatliche Buslinie SNTN dreimal wöchentlich nach Mali.
Internationale Direktdurchwahl nur begrenzt möglich. Das Telefonnetz ist nicht sehr weit ausgebaut, aber die bestehenden Verbindungen sind stabil. Die Mehrheit der Bevölkerung muss im Postamt telefonieren. In einigen Großstädten gibt es öffentliche Kartentelefone. Telefonkarten sind von SOTELMA (Internet: www.sotelma.ml), der Gesellschaft für das Fernmeldewesen in Mali.
GSM 900. Netzbetreiber sind Malitel-SA (Internet: www.malitel.com), Ikatel und SOTELMA.
Es besteht die Möglichkeit, zu faxen.
Hauptinternetanbieter sind die staatliche Telekommunikationsgesellschaft Société des Télécommunication du Mali (SOTELMA) und die vier privaten Gesellschaften MaliNet, Cefib (Internet: www.cefib.com), Datatech und Spider (Internet: www.spider.toolnet.org). In Bamako gibt es ein Internetcafé.
Telegramme können gesendet werden.
Auslandssendungen werden nur von den größeren Städten und Hauptpostämtern befördert. Luftpost nach Europa ist ca. zwei Wochen unterwegs.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
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In der modernen Landeshauptstadt Bamako sind der Botanische Garten, der Zoo, das Maison des Artisans (Kunstgewerbezentrum), das Musée National und die Märkte einen Besuch wert.
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Djenne ist eine der ältesten Handelsstädte an der Trans-Sahara-Karawanenstraße. Die Stadt wurde 1250 gegründet und hat eine schöne Moschee. Das ursprüngliche Djenne wurde um 250 v. Chr. gegründet und liegt ca. 5 km von der heutigen Stadt entfernt.
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Mopti liegt am Zusammenfluss von Bani und Niger. Die Stadt steht
auf drei Inseln, die durch Dämme miteinander verbunden sind. Die
Moschee der Stadt und der Marché des Souvenirs sind sehenswert.
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Südöstlich von Mopti, auf dem Bandiagara-Plateau, liegen die Dörfer des Stammes der Dogon, deren alte Sitten und Gebräuche vom Islam weitgehend unberührt geblieben sind. Diese überaus malerischen Siedlungen sollte man nur auf organisierten Touren oder mit Führer besuchen, um die noch sehr traditionelle Lebensweise der Bewohner nicht zu sehr zu stören. Die Klippen von Bandiagara wurden von der UNESCO als Weltkulturerbe eingestuft. Man nimmt an, dass die Dogon die Ureinwohner des Nigertales waren und über tausende von Jahren Dörfer bewohnten, die entlang einer 200-km langen Felsklippe in den Felsen gehauen wurden. Obwohl sich die meisten Stämme nun in den Ebenen angesiedelt haben, bleiben diese alten Klippen immer noch bestehen.
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Timbuktu war im 15. Jahrhundert Mittelpunkt des lukrativen Gold-
und Salzhandels und ein Zentrum für islamische Studien. Ein großer Teil
der alten Stadt ist dem Verfall preisgegeben, aber einige schöne
Moscheen (z. B. Djingerebur, Sankore und Sidi Yahaya) sowie Grabmale aus dem 14. Jahrhundert zeugen noch von vergangener Pracht.
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In der alten Stadt Gao kann man die Kankan-Moussa-Moschee und die Grabmäler der Askia-Dynastie besichtigen. Es gibt auch zwei ausgezeichnete Märkte.
Sowohl San als auch Segou bieten eindrucksvolle Sehenswürdigkeiten.
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Die vielfältige Flora und Fauna der südlichen Sahara kann man im La-Boucle-du-Baoule-Nationalpark bewundern, der u. a. Giraffen, Leoparden, Löwen, Elefanten, Büffeln und Nilpferden einen Lebensraum bietet.
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 14,59 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 1.200 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. 4,2 % (2008)
Arbeitslosenrate: ca. 30 % (2004)
Inflationsrate: ca. 2,5 % (2007)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 36,1 % (2005)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: 45 %
Industrie: 17 %
Dienstleistungen: 38 %
Wichtige Wirtschaftszweige:
Baumwollproduktion, Reisanbau, Goldproduktion
Außenhandel
Importe: ca. 2,358 Mrd. US$ (2006)
Exporte: ca. 294 Mio. US$ (2006)
Wichtige Handelsbeziehungen:
China, Frankreich, Pakistan, Senegal, Elfenbeinküste, Thailand, Dänemark, Marokko
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen:
IWF (Internationaler Währungsfonds; seit1963), Weltbank (seit 1963), AKP (Gruppe der afrikanisch-karibisch-pazifischen Staaten; seit 1963), UEMOA (Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion; seit 1984), WTO (Welthandelsorganisation), OMVS (Zusammenschluss mit Mauretanien und dem Senegal zur wirtschaftlichen Nutzung des Senegalflusses; seit 1972), IFAD (Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung; seit 1977), IFC (Internationale Finanz-Corporation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation; seit 1963), UNCTAD (UN-Handels- und Entwicklungskonferenz), ECA (UN-Wirtschaftskommissioin für Afrika; seit 1991), CILSS (Sahel-Staatengemeinschaft; seit 1973)
Sommer- oder Tropenanzüge mit Krawatte werden zu besonderen Anlässen empfohlen. Französischkenntnisse sind erforderlich.
Geschäftszeiten: Mo-Do 07.30-12.30 und 13.00-16.00 Uhr, Fr 07.30-12.30 und 14.30-17.30 Uhr.
Chambre de Commerce et d’Industrie du Mali (Industrie- und Handelskammer)
Place de la Liberté, BP 46, ML-Bamako
Tel: 222 50 36, 222 96 45.
Informationen erteilt das Ministry of Foreign Affairs (Protocol Section), Kounoulba, ML-Bamako. Tel: 222 54 89.
Eine besondere Spezialität ist La Capitaine Sangha, eine Art Barsch, der mit scharfer Chilisoße, gebratenen Bananen und Reis serviert wird. Die Auswahl an Restaurants ist begrenzt. Hotelrestaurants sind auch für Nichtgäste geöffnet. Getränke: Spirituosen werden in Bars angeboten; es gibt eine Riesenauswahl an erfrischenden Fruchtsäften. Tamarinden- und Guavensaft sind Spezialitäten. Ein traditionelles Getränk ist Tee aus Mali, der in einem althergebrachten Ritual in drei Aufgüssen serviert wird.
In Bamako findet man Nachtklubs.
Kampfmasken der Bambara-, Dogon- und Malinko-Stämme; Holzschnitzereien, Gold- und Silberschmuck, Webstoffe, Matten, Kupferartikel. Die Region Ségou ist berühmt für ihre Ton- und Steingutwaren, und Timbuktu ist hervorragend für Eisen- und Kupferwaren wie z.B. Schwerter, Dolche und traditionelle Haushaltsartikel.
Der Omni-Sport-Komplex in Bamako hat einen Swimmingpool und viele andere Sportanlagen.
Die Einwohner sind sehr gastfreundlich und stolz auf die Geschichte und Kultur ihres Landes. Man sollte die religiösen Sitten und Gebräuche respektieren; Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Fotografieren: Militärische Anlagen, der Staudamm von Markala, der Flughafen Sénou und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10% in Restaurants und Bars, Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld. Gepäckträger erhalten 100 CFA Fr pro Gepäckstück.
Nur in Bamako entsprechen die Hotels internationalem Standard. In den anderen Städten gibt es einfache Unterkünfte, von denen einige Klimaanlagen haben. Die Unterkunftsmöglichkeiten sind begrenzt und die Preise dementsprechend hoch, daher sollte man unbedingt im Voraus buchen. Nähere Informationen vom Office Malien du Tourisme et de l’Hôtellerie (s. Adressen).
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen des Landes vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist in Mali ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen bergen ein erhebliches lebensgefährliches Risiko.
Die durch Mücken übertragbare Leishmaniose und das Dengue-Fieber kommen landesweit vor. Die ebenfalls durch Mücken übertragene Filariose kommt vor allem im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Ein Risiko für die Schlafkrankheit besteht in den Regionen Koulikoro und Sikasso.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch. Medikamente sind schwer erhältlich und für Behandlungen wird sofortige Barzahlung erwartet.
Eine Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Mali den Flughafen nicht verlassen und mit dem selben Flugzeug weiterfliegen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Landesweit besteht in verschiedenen Regionen ein erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungen werden v.a. aus den Provinzen Kayes, Koulikoro, Ségou, Mopti und Timbouctou gemeldet. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
2012
1 Jan Neujahr
20 Jan Tag der Streitkräfte
4 Feb Mawloud (Geburtstag des Propheten)
26 Mar Tag der Demokratie
9 Apr Ostermontag
1 May Tag der Arbeit
25 May Afrikatag
19 Aug Korité (Ende des Ramadan)
22 Sep Unabhängigkeitstag
26 Oct Tabaski (Opferfest)
25 Dec Weihnachten
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan (2011: 1.-31. August; 2012: 20. Juli-19. August), der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht. In dieser Zeit ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Mali eingeführt werden:
1000 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 2 kg Tabak;
2 Flaschen alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Betäubungsmittel, Medikamente, Psychopharmaka, Waffen, Munition.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l’Afrique de l’Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l’Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Mali. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden. Euro werden häufig als Zahlungsmittel akzeptiert, allerdings nicht für kleinere Einkäufe im Landesinneren.
Fremdwährungen können in den folgenden Banken gewechselt werden: La Banque de Développement du Mali, la BCEAO, la Banque Malienne de Crédit et Dépôts. Man muss mit langen Wartezeiten rechnen. Nur in den größeren Städten gibt es Banken. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar und Euro.
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Visa, MasterCard/Eurocard und American Express werden nur in der Hauptstadt (größere Banken, Flughäfen, Hotels, Restaurants) und von einigen Hotels im Landesinneren akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Werden in Banken in Bamako angenommen und sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt und ab einem Wert bzw. Gegenwert von 25.000 CFA Fr deklarationspflichtig (Reiseschecks in Fremdwährungen sind hiervon ausgenommen). Ausfuhr der Landeswährung bis 25.000 CFA Fr gestattet. Ausfuhr der Fremdwährungen bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, erlaubt.
Mo-Do 07.30-12.00 und 13.15-15.00 Uhr, Fr 07.30-12.00 Uhr.
| 1.00 CHF = 0.83 EUR |
| 1.00 USD = 0.75 EUR |
| 1.00 EUR = 655.95 XOF |
| 1.00 CHF = 546.01 XOF |
| 1.00 USD = 495.64 XOF |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen). Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Sorgeberechtigten reisen, benötigen von diesen eine schriftliche Zustimmung (wenn möglich, in französischer Sprache).
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder .
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Deutschland und Österreich
Touristen-/Geschäftsvisum: 34 €.
Schweiz
Touristen-/Geschäftsvisum: 100 CHF.
1 Monat (einmalige Einreise) bzw. 1-3 sowie 6, 9 und 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Die Aufenthaltsdauer kann im Land verlängert werden (Einwanderungsbehörden in Bamako oder jede Polizeidienststelle).
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos (in Berlin: 1 Passfoto).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
Der postalischen Antragstellung muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Anfragen an die Botschaft.
Die Unterlagen sollten möglichst 3 Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. etwa 1 Woche.
Eine Expressbearbeitung von ca. 2 Tagen ist derzeit nur bedingt möglich.
Staatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
Rück- oder Weiterreiseticket.
Westafrika.
1.240.192 qkm.
12.324.029 (Schätzung 2008).
10 pro qkm.
Bamako. Einwohner: 1.728.444 (Schätzung 2009).
Präsidialrepublik seit 1960. Verfassung von 1992, letzte Änderung 1997. Parlament (Nationalversammlung) mit 147 Mitgliedern. Erste freie Wahlen zur Nationalversammlung fanden 1992 statt. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).
Mali hat keine Küsten und grenzt im Nordosten an Algerien, im Südosten an Niger und Burkina Faso, im Süden an Côte d’Ivoire, im Südwesten an die Republik Guinea und im Nordwesten an Mauretanien und Senegal. Die endlosen Ebenen werden von den Flüssen Senegal (im äußersten Westen) und Niger durchflossen. Auf seinem Weg nach Norden fließt der Niger mit dem Bani zusammen und bildet ein großes Inlanddelta, die Sümpfe von Macina, die 450 km lang und stellenweise bis zu 200 km breit sind. Die Landesmitte besteht aus der unfruchtbaren Sahelzone. Bei Timbuktu erreicht der Niger die Wüste und fließt zunächst nach Osten und dann bei Bourem nach Südosten zum Atlantik. In der Wüste, nahe der algerischen und nigerischen Grenze im Nordosten des Landes, erhebt sich das bis zu 800 m hohe Adrar-des-Iforas-Massiv. Der Norden des Landes besteht aus Wüste; entlang der alten Trans-Sahara-Karawanenstraßen gibt es einige Oasen. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt in der Savanne im Süden.
Amtssprache ist Französisch. Umgangssprachen sind Arabisch, Bambara (80 %), Songhai-Jerma, Manding, Soninké und Ful.
Islam (90 %) sowie Animisten (9 %) und christliche Minderheit (1 %).
MEZ - 1.
Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in Mali.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter -1 Std. und im Sommer -2 Std.
220 V, 50 Hz (in Bamako). Die anderen größeren Städte haben eigene Generatoren.
Modibo Sidibé, seit September 2007.
Amadou Toumani Toure, seit 2002.
Rue Mohamed V., ML-Bamako
Postanschrift: BP 191, ML-Bamako
Tel: 222 56 73.
Internet: http://www.le-mali.com/omatho/index.htm
Kurfürstendamm 79, D-10709 Berlin
Tel: (030) 319 98 83.
Internet: http://www.ambassade-mali-berlin.de/
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Visaabt.: Di und Do 10.00-12.00 Uhr;
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsulate in Erfurt, Frankfurt/M., Kamp-Lintfort und München.
Lenaugasse 19, A-1080 Wien
Tel: (01) 40 26 86 10.
Mo, Fr, Sa 12.30-14.30 Uhr.
Route de Pré-Bois 20, PF 1814, CH-1215 Genève 15 Aéroport
Tel: (022) 710 09 60.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Konsulat mit Visumerteilung in Basel (Tel: (061) 295 38 88. Internet: www.maliconsulat.ch).
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 18.04.2012
Aktueller Hinweis/ Reisewarnung
Bis auf Weiteres wird vor Reisen nach Mali gewarnt.
Die Nordost-Hälfte des Landes ist gegenwärtig jeder staatlichen Kontrolle entzogen. Neben aufständischen Tuareg-Milizen haben sich insbesondere in den Provinzhauptstädten Timbuktu und Gao auch radikal-islamistische Kräfte festgesetzt, die zum Teil dem Al-Qaida-Terrornetzwerk nahestehen.
Die Auswirkungen dieser Entwicklung im Norden und Nordosten, einerseits, und des Militärputsches in der Hauptstadt vom 21./22.03.2012, andererseits, auf Sicherheitslage und allgemeine Lebensbedingungen im dichter besiedelten Südwesten Malis inkl. der Hauptstadt Bamako sind zur Zeit nicht abzusehen. Mit einer mehrwöchigen Phase der Instabilität und unklarer Herrschaftsverhältnisse muss daher auch hier gerechnet werden.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen
gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder
Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung
Bis auf Weiteres wird vor Reisen nach Mali gewarnt. Seit Mitte Januar 2012 haben schwer bewaffnete Tuareg-Milizen und Al-Qaida-nahe Islamisten nach und nach große Teile des Nordens und Nordostens und Ende März schließlich auch die Provinzhauptstädte
Timbuktu, Gao und Kidal erobert.
Am 6. April wurden die drei nördlichen Verwaltungsregionen sowie das Gebiet um Douentza im Nordosten der Region Mopti von der "nationalen Befreiungsbewegung" MNLA als 'Azawad' für von der Republik Mali unabhängig erklärt. In diesen Gebieten, über die malische Sicherheitskräfte gegenwärtig keinerlei Kontrolle ausüben, soll es zu Zerstörungen und Menschenrechtsverletzungen großen Ausmaßes gekommen sein und es sind weiterhin Flüchtlingszüge in unterschiedlichen Richtungen im Gang.
In der Hauptstadt Bamako hat am 21./22.03.12 eine Gruppe jüngerer Offiziere die Macht an sich gerissen. Am Osterwochenende wurde unter Vermittlung der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS/CEDEAO eine Rahmenvereinbarung über die schrittweise Rückkehr zu verfassungsmäßigen Verhältnissen unter einer noch zu bildenden zivilen Übergangsregierung geschlossen, was zumindest kurzfristig zu einer deutlichen Entspannung beiträgt.
In der Region Algerien-Niger-Mali-Mauretanien hat das Terrornetzwerk AQMI seit Jahren immer wieder Entführungen von u.a. Touristen, Geschäftsleuten, Diplomaten und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen ausgeführt. Die Geiseln wurden in die nordmalische Wüste verschleppt und dort zum Teil über Monate festgehalten. Einige Geiseln wurden freigelassen, andere von ihren Entführern
getötet.
Am 25.11.2011 wurden in Timbuktu bei einem Überfall auf eine Gruppe westlicher Ausländer ein Deutscher getötet und drei weitere Ausländer entführt. Am 24.11.2011 wurden zwei französische Techniker in Hombori in der Region Mopti, weit südlich des Nigerbogens entführt.
Vier der im September 2010 in der nordnigrischen Stadt Arlit entführten sieben Personen befinden sich sehr wahrscheinlich weiterhin im Norden Malis in Geiselhaft.
Aktuelle Hinweise bestätigen, dass Anschläge und Entführungen westlicher Staatsangehöriger nicht auszuschließen sind.
Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt.
Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.
Am 24.Juni 2011 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Militäraktion mauretanischer und malischer Sicherheitskräfte im "Wald von Ouagadou" auf malischen Territorium getötet worden; am 16.Juli 2011 wurde ein Zusammenstoss von AQiM und malischem Militär bei Goundam in der Region Timbuktu knapp vermieden.. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere
französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Der Anschlagsversuch auf die französische Botschaft in der Hauptstadt Bamako am 5. Januar 2011, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstanden ist, hat gezeigt, dass Anschläge auf westliche Einrichtungen auch in anderen Landesteilen Malis nicht ausgeschlossen werden können.
Reisen über Land
Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer
besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit extrem ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten.
Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.
Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.