Es gibt drei Jahreszeiten. Der Winter (Dezember - März) ist warm, an der Küste bringen Meeresbrisen Kühlung. Der Sommer (April - Juni) hat extreme Temperaturen. Während der Monsunzeit (Juni - September und Oktober - November) regnet es in den gebirgigen Landesteilen am meisten.
Hauptbetreiber der Inlandflüge ist Pakistan International Airlines (PK) (Internet: www.piac.com.pk). Weitere Flugdienste werden von Aero Asia (E4) und Bhoja Air (Internet: www.bhojaair.com.pk) angeboten. Es gibt täglich mehrere Flüge von Karachi nach Lahore, Rawalpindi und zu anderen Städten. Im Inlandverkehr ist das Flugzeug das schnellste und praktischste Fortbewegungsmittel.
Flughafengebühren: 120 PR, Kinder unter zwei Jahren sind davon ausgenommen.
Der Flussverkehr auf dem Indus ist fast ausschließlich gewerblicher Natur.
Ausgedehntes Bahnnetz der Pakistan Railways (Internet: www.pakrail.com), deren Hauptstrecke mit mehreren Tages- und Nachtzügen von Peshawar über Rawalpindi und Lahore bis nach Karachi führt. Die meisten anderen Strecken haben täglich mehrere Verbindungen.
Sogar die Abteile der 1. Klasse sind oft überfüllt. Es empfiehlt sich, in klimatisierten Abteilen zu fahren. Kinder unter drei Jahren fahren umsonst, Kinder im Alter von 3-11 Jahren bezahlen die Hälfte.
Pakistan Railways bietet für Touristen (Inder ausgenommen) gegen Vorlage einer von der Pakistan Tourist Development Corporation (s. Adressen) ausgestellten Bescheinigung besondere Vergünstigungen an. Gruppen- und Einzelreisende erhalten 25% und Studenten 50% Rabatt. Wer sein eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen mit der Bahn befördert, erhält 25% Ermäßigung. Weitere Informationen sind an jedem Bahnhof in Pakistan erhältlich.
Ungefähre Fahrzeiten: Karachi – Lahore: 20 Std; Karachi – Rawalpindi: 28 Std; Karachi – Peshawar: 32 Std; Lahore – Rawalpindi: 5 Std.
Linksverkehr. Das Schnellstraßennetz zwischen den Städten ist gut instandgehalten.
Bus: Zwischen den meisten Städten und Dörfern gibt es regelmäßige Verbindungen. Auf der Strecke Lahore – Rawalpindi – Peshawar fährt stündlich ein Bus. Auf langen Strecken sollte man mit klimatisierten Bussen fahren. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen.
Mietwagenfirmen findet man in den meisten größeren Städten sowie an den Flughäfen von Karachi, Lahore und Islamabad. Die meisten Hotels vermitteln auch Mietwagen.
Unterlagen: Internationaler Führerschein.
In Lahore, Karachi und in anderen Städten ist das Bus- und Minibusnetz gut ausgebaut, die Fahrzeuge sind jedoch oft überfüllt.
Taxi: Die zahlreichen, preiswerten Taxis sind das beste Verkehrsmittel, während des Ramadan fahren sie allerdings oft nur tagsüber.
Außerdem gibt es Motor-Rikschas.
Pakistans nationale Fluggesellschaft heißt Pakistan International Airlines (PK) (Internet: www.piac.com.pk).
Etihad Airways (EY) (Internet: www.etihadairways.com) fliegt ab München, Frankfurt und Genf via Abu Dhabi nach Karachi. Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt und ab Wien via Dubai nach Karachi.
Lufthansa (LH) fliegt ab von Frankfurt nonstop nach Karatschi und Lahore.
1.400 PR für Passagiere der 1. Klasse, 1.300 PR für Passagiere der Business Class und 700 PR für Economy-Passagiere. Transitreisende und Kinder unter zwei Jahren sind hiervon befreit.
Karachi (KHI) (Quaid-e-Azam) (Internet: www.karachiairport.com) liegt 15 km nordöstlich der Stadt (Fahrzeit ca. 30 Min.). Bank, Post, Mietwagen- und Hotelreservierungsschalter, Tourist-Information, Duty-free-Shops, Snackbars, Restaurants. Busse fahren alle 25 Minuten zur Stadt. Taxistand vorhanden.
Lahore (LHE) (Internet: www.lahore-airport.com) liegt 18 km südöstlich der Stadt (Fahrzeit 20 Min.). Flughafenbus alle 20 Min., Linienbusse alle 10 Min. Taxistand vorhanden. Bank, Mietwagenschalter, Restaurant, Geschäfte.
Islamabad (ISB) (Islamabad International) (Internet: www.islamabadairport.com.pk/) liegt 8 km südöstlich der Stadt (Fahrzeit 20 Min.). Bank, Post, Mietwagenschalter, Tourist-Information, Duty-free-Shops, Snackbars, Restaurants. Busse und Taxis fahren in die Stadt.
Peshawar (PEW) liegt 4 km außerhalb der Stadt (Fahrzeit 10 Min.). Busse und Taxistand.
Der wichtigste Hafen ist Karachi (Keamari). Derzeit gibt es keine Passagierschiffe nach Pakistan.
Der Samjhota Express fährt von Lahore nach Delhi. Die Passagiere müssen bereits 3 Stunden vor der Abfahrt zur Erledigung der Zoll- und Ausreiseformalitäten einchecken. Schnellzugverbindung von Quetta nach Zahedan (Iran) und ein Passagierzug verkehrt zwischen Quetta und Taftan (Iran). Weitere Auskünfte von Pakistan Railway (Internet: www.pakrail.com).
Straßenverbindungen von der Volksrepublik China, Indien, Iran und Afghanistan. Bei Pakistanreisen auf dem Landweg von Europa ist es unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.
Die Grenzübergänge nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) sowie Iran (Taftan) sind offen, ebenso wie die direkten Transitstrecken dorthin. Mit erheblichen bürokratischen Erschwernissen und langwierigen Sicherheitsüberprüfungen ist jedoch zu rechnen. Die Grenze zu Afghanistan ist derzeit geschlossen. Bei der Ausreise auf dem Landweg muss eine Mautgebühr bezahlt werden.
Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Telefonzentren.
GSM 900. Hauptanbieter: PAKTEL, Ufone und Mobilink (Internet: www.mobilinkgsm.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Betrieben durch das pakistanische Telefon- und Telegrafenamt.
Hauptanbieter: Pakistan Online (Internet: www.pol.com.pk) und Pak Net. Internetcafés findet man in größeren Städten.
Können in Postämtern, Telegrafenämtern und größeren Hotels aufgegeben werden. Das Haupttelegrafenamt in 11 Chundrigar Road, Karachi, bietet einen 24-Std.-Dienst.
Luftpost nach Europa ist vier bis fünf Tage unterwegs. Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in Lahore, Karachi und Rawalpindi. Die Hauptpostämter der Großstädte haben rund um die Uhr geöffnet. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben geschickt und versichert werden.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
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Die ehemalige Hauptstadt Karachi ist die größte Stadt Pakistans. Sie liegt am Arabischen Meer, nahe der Indus-Mündung. Die Hauptstadt der Provinz Sind ist heute eine moderne Industriestadt und der größte pakistanische Hafen. Sie bietet einige Sehenswürdigkeiten wie den Fischereihafen. Ein Ausflug zum Paradise Point lohnt sich, hier kann man Kamele und Pferde mieten. Außerdem kann man nach Sonnenuntergang mit dem Boot zum Krebsfang ausfahren. Das unbestritten schönste Gebäude ist das Quaiz-e-Azam’s Mazar, das Mausoleum des Gründers von Pakistan, das aus weißem Marmor besteht. Die beste Besuchszeit ist die Wachablösung, die dreimal täglich stattfindet. Weiterhin lohnt sich ein Besuch des Nationalmuseums, der Parks, des Zoos und des Strands in der Nähe von Clifton.
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Die interessantesten Ortschaften dieser schönen Region sind das 5000 Jahre alte Mohenjo Daro und Tatta mit seinen Mausoleen und Moscheen. Am 14 km entfernten Haleji-See werden zahlreiche Wassersportarten geboten.
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Lahore ist eine altehrwürdige Stadt mit eindrucksvollen Gebäuden. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die Basare, die Badshahi-Moschee, die Shalimar-Gärten, das Nationalmuseum für Archäologie und das Gate of Chauburji. Weitere interessante Städte sind Lyallpur, Taxila, Attock, Harappa, Multan und Bahawalpur.
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Islamabad, seit 1963 die Hauptstadt Pakistans, und Rawalpindi sind die größten Städte der Potowar-Ebene. Durch die Entscheidung, die Hauptstadt nach Islamabad zu verlegen, gewann die Nachbarstadt Rawalpindi an Bedeutung. In Rawalpindi wohnen derzeit viele Regierungsbeamte. Der alte Teil der Stadt besticht durch traditionelle Architektur, und in den engen Gassen gibt es Basare, auf denen die Kunsthandwerker nach traditionellen Methoden arbeiten. Islamabad ist eine moderne und auf dem Reißbrett geplante Stadt, die zahlreiche Parks und wunderschöne Gartenanlagen mit Brunnen hat. Inmitten der unweit gelegenen Margalla Hills liegt Damam-e-Koh, ein in Terrassen angelegter Garten. Die Shah Faisal Masjid, in der 100.000 Gläubige Platz finden sollen, ist ebenso einen Besuch wert. 8 km von der Stadt entfernt liegt der Rawal-See mit vielen Freizeitmöglichkeiten und schönen Picknickplätzen. Das Swat Valley nördlich von Rawalpindi bietet eine Hochgebirgslandschaft. Die Region ist bekannt für die vielen Ruinen großer buddhistischer Stupa, Klöster und Statuen. Mingora, Miandam, Kalam, Behrain ziehen alljährlich zahlreiche Besucher an.
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In dieser Provinz befinden sich einige der höchsten Berge der Welt, der berühmteste ist der Nanga Parbat. Der zweithöchste Berg ist der K2. Gilgit und Skardu sind beliebte Haltepunkte für Bergsteiger. Der Karakoram Highway ist von Gilgit nach Hunza befahrbar, über den Khunjerab Pass und weiter nach Kashgar in der chinesischen Provinz Xinjiang. Diese Route folgt der Seidenstraße und ist eine der spektakulärsten Reiserouten der Welt.
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Die Hauptstadt der nordwestlichen Grenzprovinz ist Heimat der Pathanen. Peshawar-City wird von hohen Mauern mit 20 Stadttoren umgeben. Die Rasen und Parkanlagen erinnern an die britische Kolonialzeit. In den umliegenden Gebieten herrscht teilweise noch Stammesrecht. Sie können nur mit behördlicher Genehmigung bereist werden. In dieser Region befindet sich der berühmte Khyber Pass, der 1200 m hoch liegt, aus kahlem Fels besteht und die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan bildet.
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 427,3 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 2.500 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. 2,7 % (2008)
Arbeitslosenrate: ca. 7,4 % (2008)
Inflationsrate: ca. 20,3 % (2008)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 24 % (2006)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: ca. 20,4 % (2008)
Industrie: ca. 26,6 % (2008)
Dienstleistungen: ca. 53 % (2008)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Landwirtschaft (Weizen, Reis, Zuckerrohr und Baumwolle), Herstellung von Textilien und Baumateralien sowie Nahrungsmittelverarbeitung, Bergbau
Außenhandel
Importe: ca. 38,3 Mrd. US$ (2008)
Exporte: ca. 21,9 Mrd. US$ (2008)
Wichtige Handelsbeziehungen:
USA, China (VR), Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Afghanistan, Kuwait, Großbritannien, China
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen:
Vereinte Nationen und Unterorganisationen, Islamische Konferenz-Organisation (OIC), SAARC (South Asian Association for Regional Development, Zusammenschluss von 7 südasiatischen Staaten), ECO (Economic Cooperation Organization mit Iran, Türkei, zentralasiatischen Republiken, Aserbaidschan und Afghanistan), D-8 ("Developing 8 Countries" - wirtschaftlich ausgerichtete Interessengruppierung von Ägypten, Bangladesch, Indonesien, Iran, Nigeria, Malaysia, Türkei und Pakistan)
Zu wichtigen geschäftlichen Terminen werden Krawatte bzw. Kostüm/Sari erwartet. In Geschäftskreisen wird häufig Englisch gesprochen. Freitag ist Feiertag. Visitenkarten sind wichtig.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr.
Behörden: So-Do 08.00-16.00 Uhr.
Handelsabteilung des Generalkonsulats von Pakistan
Beethovenstraße 4, D-60325 Frankfurt/M
Tel: (069) 69 76 97 10.
Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Hofzeile 13, A-1190 Wien
Tel: (01) 368 73 81.
Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Bernastraße 47, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 29 92.
Internet: www.swisspak.com
Overseas Investors’ Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer für ausländische Investoren)
Talpur Road, PO Box 4833, 74000 Karachi
Tel: (021) 241 08 14.
Internet: www.oicci.org
Federation of Pakistan Chambers of Commerce (FPCCI)
PO Box 13875, Federation House, Sharea Firdousi, Main Clifton, Karachi 75600
Tel: (021) 587 36 91.
Internet: http://www.fpcci.com.pk/
Zu den Spezialitäten gehören Biryani (gewürzter Reis mit Fleisch- oder Gemüsecurry), Pilao (ähnlich, aber weniger scharf), Sag Gosht (saftiger Curry mit Spinat) und Niramish (gebratenes Gemüse mit Kräutern). Lahore ist das Zentrum der ausgezeichneten Mogul-Küche, die als Moghlai bekannt ist. Typisch sind Chicken Tandoori (Hähnchen aus dem »Tandoor«-Ofen), Shish-Kebabs (auf Holzkohle gegrillte Fleischspieße), Shami-Kebabs (Pasteten mit in Ghee, oder Butter, gebratenem Hackfleisch), Tikka-Kebabs (gegrilltes würziges Hammel- oder Rindfleisch) und Chicken Tikka (scharf gewürzte, über Holzkohle gegrillte Hähnchenstücke). Als Nachtisch gibt es u. a. Kuchen, Shahi Tukray (in Milch gebackene Brotscheiben mit Sirup, die mit Nüssen und Safran bestreut werden), Halwa oder Firni (entfernte Ähnlichkeit mit Vanillepudding). Getränke: Das Nationalgetränk ist Tee, der mit Milch und Gewürzen aufgekocht und oft sehr süß serviert wird. Alkohol kann in den größeren Hotels gekauft werden, man benötigt jedoch eine Genehmigung (Liquor Permit) des Excise and Taxation Office. Pakistanisches Bier ist überall erhältlich. Wegen der strengen Alkoholgesetze gibt es keine Bars, und in der Öffentlichkeit ist Alkoholkonsum verboten.
In den Spitzenhotels gibt es Bars mit Tanz, man findet jedoch kaum Nachtleben westlichen Stils. Kinos sind bei Pakistanis sehr beliebt, in den Großstädten werden internationale und pakistanische Filme gezeigt.
Tabletts, Wandschirme, Silbergegenstände, Keramik, Bambus-, Messing- und Rattanartikel, Armreifen aus Glas, Goldornamente, handbestickte Schals, Läufer und Teppiche. Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-13.00 und 15.00-18.30 Uhr. Die Basare haben länger geöffnet.
Golf: In den größeren Städten gibt es Golfklubs, in die man von einem Mitglied eingeführt werden muss; meist kann man auch eine vorübergehende Mitgliedschaft erwerben. Tennis: Sportklubs in den größeren Städten haben Tennisplätze; auch hier muss man durch ein Mitglied eingeführt werden. Eine andere Möglichkeit ist, durch die Pakistan Tourism Development Corporation eine vorläufige Mitgliedschaft der Klubs zu erwerben. Wassersport: Zusätzlich zu den Stränden gibt es in größeren Städten in Klubs sowie in den größeren Hotels Swimmingpools. Man kann Keamari-Segel- oder Motorboote zu einem im Voraus vereinbarten Preis mieten. Ein besonderes Erlebnis ist nächtliches Angeln auf dem Meer. Die Süßwasserseen bieten ebenfalls gute Angelgründe. Publikumssport: Kricket ist Nationalsport, in den größeren Städten ist fast immer ein Spiel zu sehen. Fußball und Hockey werden immer beliebter, im Stadion von Karachi und auf vielen anderen Sportplätzen im ganzen Land kann man bei Mannschaftsspielen zusehen; Polo wird auch viel gespielt. Im Winter finden in Lahore und Karachi Pferderennen statt.
Febr. (1) Sibi Festival (Sport, Kunsthandwerk, Volksmusik und -tänze), Sibi (Balochistan); (2) Sindh Pferde und Vieh Show, Jacobabad (Sindh); (3) Eid ul-Azha (Opferfest). März Mela Chiraghan (Laternenfest), Lahore. Mai Joshi or Chilimjusht (Frühlingsfest), Chitral. Juli Utchal (Erntefest des Kalash-Volkes), Chitral. 14. Aug. Veranstaltungen zum Unabhängigkeitstag, landesweit. Okt. Lok Mela (Volksfest), Islamabad. Nov. (1) Nationale Pferde und Vieh-Show, Lahore; (2) Eid ul-Fitr (Ende des Ramadan).
Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. In manchen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten; man sollte vor dem Anzünden einer Zigarette immer um Erlaubnis fragen. Zwanglose Kleidung ist für die meisten Anlässe angemessen. Frauen sollten keine engen Kleider tragen und darauf achten, dass Arme und Beine bedeckt sind. Die pakistanische Gesellschaft ist in Klassen eingeteilt, innerhalb jeder Klasse gibt es wiederum feine soziale Unterschiede. Der Koran, auf dem auch das herrschende islamische Gesetz beruht, beeinflusst alle Aspekte des täglichen Lebens. Trinkgeld: Die meisten erstklassigen Hotels und Restaurants berechnen 10% Bedienungsgeld; Trinkgeld nach Ermessen.
In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.
Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.
Der Jugendherbergsverband Pakistans betreibt neun Jugendherbergen, die Mitgliedern der angeschlossenen Jugendherbergsorganisationen offen stehen. Näheres von der Pakistan Youth Hostel Association, Shaheed-e Millat Road, Aabpara, Sector G-6/4, PK-Islamabad. Tel: (051) 82 68 99.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen Deltas.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen.
In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
- Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich - Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
- Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
- Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
- Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
- Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.
Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Mit örtlichen Cholera-Ausbrüchen muss landesweit gerechnet werden. Da die Wirksamkeit einer Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise arztlichen Rat einzuholen.
[3] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
2012
4 Feb Eid-e-Milad-un-Nabi (Geburtstag des Propheten)
23 Mar Pakistan-Tag
14 Aug Unabhängigkeitstag
19 Aug Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
26 Oct Eid ul-Adha (Opferfest)
9 Nov Allama Muhammad Iqbal-Tag
24 Nov Ashoura
25 Dec Quaid-e-Azams Geburtstag
(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan (2011: 1.-31. August; 2012: 20. Juli-19. August), der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht. In dieser Zeit ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
250 ml Parfüm und Eau de Toilette;
Geschenke bis zu einem Wert von 2000 PR.
Alkohol.
1 Pakistanische Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50 und 10 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen.
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden in Pakistan an einigen Geldautomaten akzeptiert, aber nicht in Geschäften. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Am gebräuchlichsten ist American Express. Visa, MasterCard, Eurocard und Diners Club werden begrenzt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Werden von den meisten Banken, 4- und 5-Sterne-Hotels und großen Geschäften angenommen und sollten in US-Dollar ausgestellt sein.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 100 PR beschränkt (nur in Banknoten bis 10 PR). Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (Nachweis).
In der Regel Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.
| 1.00 EUR = 120.33 PKR |
| 1.00 CHF = 100.73 PKR |
| 1.00 USD = 91.4 PKR |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (für Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (ist jedoch abhängig von der Visumart) oder eigener Reisepass (für Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).
Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.
Visum bei der Einreise:
Geschäftsreisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3 und 150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen können (notwendige Unterlagen sollten mit der Botschaft abgeklärt werden):
[1] EU-Länder, Schweiz und Türkei (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen).
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Deutschland
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 35 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise).
Geschäftsvisum: 80 € (mehrmalige Einreise)
Österreich
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 36 € (einmalige Einreise), 72 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 54 € (einmalige Einreise); 108 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 36 €
Schweiz
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.
Alle Visaarten: 47 CHF.
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise) bzw. von bis zu 1 Jahr (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 1-2 Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (nur per Bareinzahlung auf das Konto der pakistanischen Botschaft/des Generalkonsulats, mit Einzahlungsbeleg).
(e) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen. In Berlin derzeit mindestens 14 Botschaftsarbeitstage.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen müssen sich Ausländer vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehörden melden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets. (b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise. (c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Indischer Subkontinent.
796.095 qkm.
172.800.048 (Schätzung 2008).
217 pro qkm.
Islamabad. Einwohner: 673.766 (Schätzung 2009).
Islamische Republik (seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr) seit 1973. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.
Pakistan grenzt im Norden an Afghanistan, im Osten an Indien, im Westen an den Iran und im Süden an das Arabische Meer. Im äußersten Norden liegt das umstrittene Gebiet Jammu und Kaschmir, das an Afghanistan, China (VR) und Indien grenzt. Pakistan besteht aus drei Regionen. Das nördliche Hochland, der Hindukusch, ist zerklüftet und bergig; das Indus-Tal ist eine flache Schwemmebene, deren oberer Teil von fünf Flüssen durchzogen wird, die in den Indus münden. Dieser fließt in südlicher Richtung zur Makranküste. Sind grenzt im Osten an die Wüste Thar und die Rann of Kutch und im Westen an die Kirthar-Bergkette; das Plateau von Balutschistan ist ein von Bergen umgebenes, unfruchtbares Tafelland.
Amtsprache ist Urdu (8 %), außerdem gibt es regionale Sprachen und Dialekte wie Sindhi, Balutschi, Pandschabi (48 %), Paschtu (8 %), Saraiki (10 %) und Hindko (2 %). Englisch ist weit verbreitet.
Fast 100 % Muslime (90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten), Minderheiten von Hindus, Christen und Buddhisten.
MEZ + 4.
Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in Pakistan.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter +4 Std. und im Sommer +3 Std.
220 V, 50 Hz.
Premierminister Sardar Mohammad Yaqoob Khan, seit Januar 2009.
Asif Ali Zardari, seit September 2008.
22A, Saeed Plaza, Blue Area, Jinnah Avenue, PK- Islamabad 44000
Tel: (51) 920 37 72.
Schaperstraße 29, D-10719 Berlin
Tel: (030) 21 24 42 99, 21 24 44 99.
Mo-Fr 09.00-17.00. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.
Internet: www.pakemb.de
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 69 86 78 50). Honorarkonsule ohne Visumerteilung in Bremen, Hamburg und Pullach/Isartal.
Hofzeile 13, A-1190 Wien
Tel: (01) 368 73 81.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.
Bernastrasse 47, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 17 90.
Internet: www.swisspak.com
Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr (bis 14.00 Uhr telefonisch).
Generalkonsulat in Zürich.
Pakistan
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 16.04.2012
Unverändert gültig seit: 11.04.2012
Aktuelle Hinweise
Am 19. Januar 2012 wurden ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Südpunjab) verschleppt.
Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit (Gilgit-Baltistan) durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen zwischen Sunniten und Schiiten, die mindestens 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurde das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt. Wegen der Ausgangssperre hat die pakistanische Fluglinie PIA ihre regulären Flüge nach Gilgit in den vergangenen Tagen gestrichen. Ausländer sind bislang nicht das Ziel der Gewalttätigkeiten gewesen. Als Vorsichtsmaßnahme hat die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen am 8. April nach Islamabad evakuiert.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) wird gewarnt.
Es wird vor Reisen in der Provinz Balutschistan gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den â€Kalash Valleys" südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen. Anfang Juli 2011 wurde ein schweizer Ehepaar entführt, das mit einem Auto in Balutschistan unterwegs war, Anfang Januar 2012 ein britischer Mitarbeiter des Internationalen Roten Kreuzes in Quetta. Über deren Schicksal ist noch nichts bekannt geworden.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate bleibt in Pakistan hoch. Ein Großteil der Anschläge der pakistanischen Taleban ist auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) zurück zu führen. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen: