Heißes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.
Derzeit werden Inlandflugverbindungen nur von Tournaï Air Tchad (9D) und von Privatfirmen durchgeführt. Weitere Auskünfte erteilt die Direction de la Promotion Touristique (s. Adressen).
Das Straßennetz ist in einem sehr schlechten Zustand. Autofahrten außerhalb von N’Djamena sind nur mit Allradantrieb möglich. Aktuell ist die Versorgung mit Kraftstoff landesweit nicht gewährleistet. Außerdem sind für alle Präfekturen des Landes Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg schon zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.
Da auch nur wenige Unterkunftsmöglichkeiten, Lebensmittel, Benzin und Reparaturwerkstätten zur Verfügung stehen, hat die Regierung vor allem im nördlichen und mittleren Landesteil die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dies gilt auch für Fahrzeugkolonnen auf den Strecken von Libyen über Zouar und Faya-Largeau nach N’Djamena und für die Straße von N’Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Für Fahrten in den Nordosten des Landes ist die Mitnahme eines ortskundigen Führers vorgeschrieben.
Benzin ist teuer. Es gibt eine unbefestigte Straße von Maiduguri in Nigeria über Kamerun nach N’Djamena, die viel von Lastwagen befahren wird. Ihre Befahrbarkeit hängt jedoch u. a. vom Wetter ab, zwischen Ende Juli und Anfang September bleibt man hier selbst mit Allradantrieb-Fahrzeugen stecken. Die Straße von N’Gaoundere (Kamerun) über Garoua, Maroua und das Wazza-Tierreservat nach N’Djamena bietet asphaltierte Teilstrecken, die unbefestigten Abschnitte machen die Straße jedoch während der Regenzeit schwer befahrbar. Viele andere Straßen benötigen dringend Reparaturen.
Unterlagen: Carnet de passage, internationaler Führerschein und eine Vollkaskoversicherung des Tschad.
Das Straßennetz in der Hauptstadt N’Djamena ist relativ gut, und Mietwagen mit und ohne Fahrer sind in begrenztem Umfang erhältlich. In den Städten fahren Taxis. Minibusse und Taxis in N’Djamena berechnen Einheitsfahrpreise. Taxifahrer erwarten 10% Trinkgeld.
Die nationale Fluggesellschaft Tournaï Air Tchad (9D) bietet nur Flüge innerhalb des Landes und Afrikas an.
Es gibt keine direkten Linienflüge von Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Flüge ab Paris auch mit Air France (AF). Afriqiyah Airways (8U) (Internet: www.afriqiyah99.eu) fliegt via Tripoli nach N’Djamena. Der Tschad wird auch von Cameroon Airlines (UY) und von Ethiopian Airlines (ET) angeflogen.
5000 CFA Fr (Touristensteuer) und 3000 CFA Fr (Sicherheitsgebühr). Transitreisende sind davon ausgenommen.
N'Djamena (NDJ) liegt 4 km nordwestlich der Stadt. Post, Bank, Imbiss, Mietwagenschalter. Taxis vorhanden.
Kein Schienennetz vorhanden.
Straßenverbindungen in die Zentralafrikanische Republik, nach Kamerun, Nigeria und Niger. Die gegenwärtig beste Straße führt von N’Djamena nach Bangui (Zentralafrikanische Republik) über Bongor, Lai, Doba, Gore (Grenze) und Bossangoa (der Strecke über Sarh vorzuziehen). Die Straße nach Niger ist in einem schlechten Zustand. Der Landweg von Maiduguri in Nigeria führt durch einen schmalen Streifen Kameruns; die Grenze zwischen Kamerun und dem Tschad bildet der Fluss Logone, der in den Tschad-See fließt. Man kann mit dem Boot übersetzen (es gibt keine Brücke). In den Grenzgebieten zu Kamerun wurden bewaffnete Überfälle gemeldet. Während der Regenzeit sind die Straßen oft nicht passierbar.
Hinweis: Für alle Präfekturen des Landes ist eine Einreiseerlaubnis erforderlich (außer für die Stadt N`Djamena), die bereits mit dem Visum beantragt werden muss. Sie wird sehr restriktiv erteilt. Daher besteht zurzeit nur die Möglichkeit, mit dem Auto über Kousseri (Kamerun) aus nach N'Djamena zu reisen.
Bus: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N’Djaména und Kousséri in Kamerun. Unregelmäßige Busverbindungen bestehen in die Zentralafrikanische Republik, nach Nigeria und Niger, teilweise muss jedoch an den Grenzen in andere Fahrzeuge umgestiegen werden.
Selbstwahlferndienst. Manchmal müssen die Gespräche über die Vermittlung geführt werden.
GSM 900. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von N'Djaména. Netzbetreiber sind Celtel Tchad (Internet: www.td.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis, eine Tochter von Tchad Mobile SA. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. aus Deutschland und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich hauptsächlich auf die großen Städte im Süden des Landes.
Öffentlichen Internet-Zugang gibt es in N’Djaména.
Können in den Hauptpostämtern von N’Djamena, Sarh, Moundou und Abéché aufgegeben werden.
Luftpost nach Europa ist ca. eine Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-11.30 Uhr; Sa 15.30-18.30 Uhr; So 07.30-11.00 Uhr.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Vor Verlassen der Hauptstadt muss für jede Präfektur eine eigene Genehmigung eingeholt werden (s. Reisepass/Visum und Reiseverkehr - International/National).
N’Djamena: Das historische Viertel und die täglich
stattfindenden Märkte sind besonders interessant. Das Museum zeigt
Ausstellungsstücke der Sar-Kultur aus dem 9. Jahrhundert.
Der
Zakouma-Nationalpark besteht aus einer großen Ebene, die von Nord nach
Süd vom Bahr Salamat und seinen Nebenflüssen durchzogen wird.
Der
Tschad-See war einst das Zentrum von Afrikas lukrativem Salzhandel. Heute
wird der See allmählich immer kleiner, und die Region ist wenig
bevölkert.
Tibesti-Berge: Diese erstaunliche Gegend voll schroffer
Abgründe und Felswände ist selten von Nichtmoslems besucht worden. Während der
großen Entdeckerwelle im 19. Jahrhundert blieb die Region für Fremde
geschlossen.
Bruttoinlandsprodukt:
ca. 15,85 Mrd. US$ (2008)
pro Kopf: ca. 1.600 US$ (2008)
Wachstumsrate: ca. -0,8 % (2008)
Arbeitslosenrate: k.A.
Inflationsrate: ca. 10,3 % (2008)
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: ca. 80 % (2001)
Anteil der Wirtschaftssektoren am Bruttoinlandsprodukt:
Landwirtschaft: ca. 20,5 % (2008)
Industrie: ca. 48 % (2008)
Dienstleistungen: ca. 31,5 % (2008)
Wichtige Wirtschaftszweige:
Landwirtschaft (Baumwolle, Hirse, Sorghum, Erdnüsse)
Außenhandel
Importe: ca. 749,1 Mio. US$ (2005)
Exporte: ca. 3,016 Mrd. US$ (2005)
Wichtige Handelsbeziehungen:
USA, China (VR), Frankreich, Kamerun, Portugal, Deutschland, Belgien
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen:
Vereinte Nationen, Blockfreienbewegung, OAD Islamische Konferenz, EU-AKP-Konvention, IWF (Internationaler Währungsfonds), CEMAC (Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikas), CEEAC (Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten Zentralafrikas), UDEAC (Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion), CoMiFAC, ABN, CILSS (Ständiger Zwischenstaatlicher Ausschuss zur Dürrebekämpfung in der Sahelregion), OTAC; CBLT (Tschadbecken-Kommission), CEBEVIRHA (Commission Economique du Bétail, de la Viande et des Ressources Halieutiques / Wirtschaftskommission für Viehzucht, Fleisch und Fischfang). Keine Mitgliedschaft in CEDEAO (Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten), OHADA (Vertrag zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Ländern der FCFA-Zone) und COMESSA (Gemeinsamer Markt für das Südliche und Östliche Afrika)
Französische Sprachkenntnisse sind unerlässlich, da es keine professionellen Übersetzer gibt. Die beste Zeit für Geschäftsreisen sind die Monate November bis Mai.
Geschäftszeiten: Behörden: Mo-Do 07.00-15.30 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.
Chambre de Commerce, d' Industrie et d'Agriculture (Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer)
13 Avenue du Colonel Moll, BP 458, N’Djaména
Tel: 52 52 64.
In N'Djamena gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, es wird hauptsächlich französische und afrikanische Küche serviert. Bei Restaurants außerhalb der großen Städte und Essensstände auf Straßenmärkten ist Vorsicht geboten. Die Lebensmittelversorgung unterliegt häufigen Engpässen. Alkoholische Getränke sind in den nicht-muslimischen Stadtteilen von N’Djamena erhältlich.
Das Nachtleben ist auf N'Djamena und die größeren Städte beschränkt.
Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Tonwaren und Messingtiere. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-12.30 und 16.00-19.30 Uhr. Die Lebensmittelgeschäfte haben Sonntag vormittags geöffnet. Der Markt der Hauptstadt ist von 07.30 Uhr bis zum Sonnenuntergang geöffnet.
Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Süden vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Vor allem im Süden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
Die medizinische Versorgung ist besonders im Norden des Landes unzureichend.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Ein Impfschutz gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die im Tschad den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da der Tschad als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariarisiko besteht das ganze Jahr über in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
2012
1 Jan Neujahr
9 Apr Ostermontag
13 Apr Nationalfeiertag
1 May Tag der Arbeit
1 May Afrikanischer Befreiungstag (Jahrestag der Gründung der OAU)
11 Aug Unabhängigkeitstag
19 Aug Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
26 Oct Eid al-Adha (Opferfest)
1 Nov Allerheiligen
28 Nov Jahrestag der Ausrufung der Republik
1 Dec Tag der Freiheit und Demokratie
25 Dec Weihnachten
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan (2011: 1.-31. August; 2012: 20. Juli-19. August), der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht. In dieser Zeit ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten/Zigarillos oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak;
3 Flaschen Wein;
1 Flasche Spirituosen.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l’Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l’Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Visa, MasterCard und Eurocard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks in US-Dollar oder Euro werden empfohlen, können aber nur in wenigen Banken in der Hauptstadt eingelöst werden.
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.
Mo-Do und Sa 07.00-13.15 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.
| 1.00 CHF = 0.83 EUR |
| 1.00 USD = 0.75 EUR |
| 1.00 EUR = 655.95 XOF |
| 1.00 CHF = 546.01 XOF |
| 1.00 USD = 495.64 XOF |
| 1.00 EUR = 1.32 USD |
| 1.00 CHF = 1.1 USD |
| Wechselkurse vom 30 April 2012 |
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können. Das Verlassen des Flughafens ist u. U. möglich.
Touristenvisum.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).
Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 identische Passfotos.
(c) Gültiger Reisepass mit mindestens einer freien Seite.
(d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Formulaire de Demande de l’Autorisation de Circuler (Zusatzformular, abrufbar unter http://www.ambatchadberlin.com/NeueBestimmung_Botschaft_Tchad.pdf).
Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
3-5 Tage.
Neuerdings müssen Touristen eine vom Visumantrag separate Einreisemeldung, die zu ihrer eigenen Sicherheit dienen soll (Internet: http://www.ambatchadberlin.com/NeueBestimmung_Botschaft_Tchad.pdf), an das Ministerium für Touristische Entwicklung des Tschad (Ministere du Developpement Touristique, Secretariat General, Direction de la Promotion Touristique, BP 86 N Djamena, Tel: 52 44 16) per Post schicken oder faxen. Das Meldeformular soll eine Woche vor der Einreise beim Ministerium vorliegen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.
Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.
Zentralafrika.
1.284.000 qkm.
10.111.337 (Schätzung 2008).
8 pro qkm.
N’Djaména. Einwohner: 776.126 (Schätzung 2009).
Präsidialrepublik seit 1960. Neue Verfassung seit 1996. Nationalversammlung mit 155 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).
Der Tschad grenzt im Norden an Libyen, im Westen an Niger, Nigeria und Kamerun, im Süden an die Zentralafrikanische Republik und im Osten an den Sudan. Die landschaftliche Vielfalt reicht von äquatorialen Wäldern bis hin zu den trockensten Wüstengebieten der Erde. Der Tschad-See ist je nach Wasserstand zwischen 25.000 und 10.000 qkm groß. Die Flüsse Chari, Logone und Bahr Salamat im Süden des Landes sind oft ausgetrocknet. Das Tschad-Becken ist von Bergen und dem zentralafrikanischen Plateau umgeben. Im Osten steigt die kristalline Ovaddai-Bergkette bis auf 1500 m an. Im Nordosten erheben sich die rosafarbenen Höhen des Ennedi und im Norden die vulkanische Tibesti-Bergkette, die überwiegend aus kahlem Fels, Schluchten und Tälern besteht. Der Streit mit Libyen um den Aozou-Streifen im Norden des Landes wurde vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zugunsten des Tschad entschieden.
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch. Im Norden wird viel Arabisch gesprochen, im Süden Sara. Außerdem über 120 regionale Sprachen und Dialekte, die größten Stammesgruppen im Norden (überwiegend islamisch) sind die Nare-Araber, Toubou, Fulani, Haussa, Kanembou, Boulala und Wadai; im Süden (überwiegend christlich) die Baguirmi, Kotoko, Sara, Massa and Moundang.
Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.
MEZ.
Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in Tschad.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter 0 Std. und im Sommer -1 Std.
220/380 V, 50 Hz.
Emmanuel Nadingar, seit März 2010.
Idriss Déby, seit 1990.
Direction de la Promotion Touristique BP 86, Palais du Gouvernement, TD-N'Djaména
Tel: 52 44 16, 52 23 03.
Lepsiusstraße 114, D-12165 Berlin
Tel: (030) 31 99 16 20.
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
(auch für Österreich zuständig).
(mit Visumerteilung)
Hauptplatz 10, A-3150 Wilhelmsburg
Tel.: (02746) 27 74 12.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Rue Tronchin 14, CH-1202 Genf
Tel: (022) 340 59 20.
Tschad
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 02.02.2012
Unverändert gültig seit: 24.01.2012
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen auftretenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe unten) bei Reisen im Land hingewiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt fordert alle Deutschen in Tschad auf, besondere Vorsicht walten zu lassen.
Innenpolitische Lage
Nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Tschad und Sudan und der jüngsten politischen Annäherung hat sich die Lage zwischen beiden Ländern entspannt. Der Abzug der internationalen Schutztruppe MINURCAT zu Ende 2010 hat bisher keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit in der Region gehabt.
Allerdings kam es noch Anfang Mai 2009 im Osten des Tschad zu Kampfhandlungen zwischen tschadischen Rebelleneinheiten und Regierungstruppen. Die Rebellen wurden zurückgeschlagen und in den Sudan abgedrängt. Sie haben zwar seitdem die tschadische Grenze nicht mehr überschritten, tragen aber zur Steigerung des Banditentums und der allgemeinen Verunsicherung der Region bei.
Reisen im Land
Reisen im Land sind weiter mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährlich sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Hier sind Ausländer häufig gezielte Opfer von Entführungen zur Lösegelderpressung. Im Tibesti-Gebirge gibt es weiter ausgedehnte Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität (insbesondere von sog. â€coupeurs de routes") zu werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Die deutsche Botschaft N'Djamena nimmt - außer Nothilfe für Deutsche im Ausland - keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr. Sie erteilt auch keine Visa. Für beides ist die Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengenvisa können auch bei der franz. Botschaft in N'Djamena beantragt werden.